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Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – dritte Runde ausbezahlt

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Gestern wurde aus dem Härtefall-Programm in Basel-Stadt die dritte Zahlung an Unternehmen ausgerichtet: Ohne erneutes Gesuch erhielten die Betriebe automatisch einen Betrag in der gleichen Höhe wie die ersten beiden Zahlungen zusammen. Bisher hat der Kanton Basel-Stadt gesamthaft 25.2 Millionen Franken A-fonds-perdu-Beiträge an Unternehmen ausbezahlt und 4.9 Millionen Franken Bürgschaften für KMU-Kredite bewilligt.

Seit 23. November 2020 können in Basel-Stadt die anspruchsberechtigten Unternehmen ihre Gesuche für Härtefall-Unterstützung einreichen. Bisher sind 651 Gesuche beim zuständigen Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eingetroffen. Bearbeitet sind 416 Gesuche, das heisst sie sind bereit für den Entscheid. Das vom Regierungsrat eingesetzte Fachgremium hat nur 25 Gesuche abgelehnt, dies vor allem wegen Überschuldung einzelner Betriebe bereits vor der Covid-19-Pandemie. Für 293 Betriebe konnten die Unterstützungen ausbezahlt werden. Im Vordergrund stehen die Restaurants mit 210 und die Hotels mit 34 Auszahlungen. Die weiteren 49 Auszahlungen gingen an Restaurant- und Hotelzulieferern und an Unternehmen für Freizeitaktivitäten (Fitnessstudios, Tanzstudios, Kletterhallen, Escape-Rooms) sowie an Detailhandelsgeschäfte.

Am 1. März 2021 wurde die angekündigte dritte Zahlung ausgerichtet: Die Betriebe, welche schon Härtefall-Unterstützung aus kantonalen und aus Bundesmitteln erhalten haben, bekommen den gleichen Betrag nochmals überwiesen. Gesamthaft ausbezahlt sind nun 25.2 Millionen Franken als A-fonds-perdu-Beiträge.

Eine weitere Zahlungsrunde ist bis spätestens Ende März geplant. Sobald das Bundesparlament in seiner Frühlingssession das Covid-19-Gesetz revidiert und die vom Bundesrat beantragte Aufstockung des Härtefallprogramms inkl. Finanzierung beschlossen hat, wird der Regierungsrat seine Grundlagen nochmals entsprechend anpassen.

Neben den A-fonds-perdu-Beiträgen wurde bisher für verbürgte KMU-Kredite eine Bürgschaftssumme von 4.9 Mio. Franken bewilligt. Baselstädtische Unternehmen, die wegen des Coronavirus in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind, können noch bis Ende Jahr Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft beantragen.

Hinweise

weitere Informationan siehe www.hilfe-hgt.bs.ch

Weitere Auskünfte

Ivica Perkovic Tel. 061 267 65 91 Leiter Finanzen & Controlling Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt  

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt