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Ab sofort: Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Zum Schutz der Fische gilt an der Wiese und am Unterlauf der Birs ab sofort ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Menschen und Tiere dürfen die betroffenen Gewässerabschnitte nicht mehr betreten oder zum Baden benutzen. Auch das Fischen ist dort untersagt. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) hat diese Massnahme gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Kantons Basel-Landschaft beschlossen.

Schild an der Wiese
Beschilderung Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese
© Amt für Umwelt und Energie

Die anhaltend hohen Wassertemperaturen in Verbindung mit tiefen Wasserständen führen bei vielen Fischarten in der Wiese und der Birs zu erheblichem Hitzestress. Mit steigenden Temperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers, während gleichzeitig der Stoffwechsel der Fische zunimmt und ihr Sauerstoffbedarf steigt. Hitzeempfindliche Arten suchen deshalb kühlere und sauerstoffreichere Gewässerabschnitte auf und ziehen sich in die wenigen verbliebenen tieferen Bereiche zurück. Aufgrund der begrenzten Rückzugsmöglichkeiten kommt es zu einer hohen Konzentration von Fischen und damit zu zusätzlichem Dichtestress. Besonders gefährdet sind Nasen, Äschen und Junglachse. Badende Menschen und Haustiere stellen für die geschwächten Tiere einen zusätzlichen Stressfaktor dar.

Gemäss den Wetterprognosen ist in den kommenden Tagen keine Entspannung der Temperatur- und Wasserstandssituation zu erwarten.

Um die Überlebenschancen der gefährdeten Fische zu erhöhen, verfügt das Amt für Umwelt und Energie in Abstimmung mit den zuständigen Behörden des Kantons Basel-Landschaft ein Bade- und Betretungsverbot. Dieses gilt an der Wiese zwischen der Mündung und der Landesgrenze zu Deutschland sowie an der Birs zwischen der Birsmündung und der Redingbrücke. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere. Ebenfalls untersagt ist das Fischen in diesen Gewässerabschnitten. Das Baden und Fischen im Rhein sowie in den übrigen, nicht signalisierten Abschnitten der Birs bleiben weiterhin erlaubt. 

Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am betroffenen Abschnitt der Birs gilt ab Mittwoch, 24. Juni 2026, bis auf Widerruf. Es umfasst auch das Befahren der Gewässer, beispielsweise mit Booten, Stand-up-Paddle-Boards oder Schlauchbooten.

Verstösse gegen das Verbot werden mit einer Busse von 100 Franken geahndet.

Weitere Auskünfte

Matthias Nabholz
Amtsleiter
+41 61 267 08 01matthias.nabholz@bs.ch

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt