Aufhebung des absoluten Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe und Erlass eines bedingten Feuerverbots im Wald
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb per Freitag, 11. September 2026, um 12.00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt gilt im gesamten Kanton Basel-Stadt ein bedingtes Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer darf weiterhin nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ist ansonsten verboten.
Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt. Die Streuschicht und die obersten Bodenschichten sind wieder feucht und damit weniger leicht entzündbar. Gleichzeitig befindet sich weiterhin viel trockenes Totholz im Wald, das als brennbares Material ein erhöhtes Brandpotenzial darstellt. Da derzeit keine weiteren Niederschläge prognostiziert sind, ist nicht von einer nachhaltigen Entspannung der Situation auszugehen. Dafür wären längere und ergiebige Regenfälle erforderlich
Das am 17. Juli 2026 erlassene Absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 m) wird auf Grund der reduzierten Entzündbarkeit ab 11. September 2026 12.00 Uhr aufgehoben.
Neu gilt ab Freitag, 11. September 2026 12.00 Uhr bis Widerruf, ein bedingtes Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe:
- Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
- Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Steigenlassen von «Himmelslaternen / Heissluft-Ballons» (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.