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Basler Standortpaket geht in die zweite Runde: Unternehmen können ab sofort Gesuche fürs Förderjahr 2025 einreichen

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Zur Förderung der Standortattraktivität in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt hat der Kanton Basel-Stadt das Basler Standortpaket erarbeitet. Im Jahr 2025 hat der Kanton auf Basis von 88 Gesuchen Fördergelder im Umfang von 246.25 Mio. Franken gesprochen. Für das Gesuchsjahr 2026 hat der Regierungsrat eine Teilrevision der Verordnung zum Standortförderungsgesetz beschlossen. Die Änderungen betreffen vor allem den Förderbereich Umwelt. Neu lanciert der Kanton die Forschungskooperationen Life Sciences im Förderbereich Gesellschaft.

Im ersten Jahr des Basler Standortpakets hat der Kanton Basel-Stadt 246.25 Mio. Franken an Unternehmen ausgezahlt. Die Auszahlung ist plangemäss am 31. März 2026 erfolgt. 

Für das Gesuchsjahr 2026 hat der Regierungsrat eine Teilrevision der Verordnung zum Standortförderungsgesetz beschlossen. Im Förderbereich Innovation gibt es nur wenige Änderungen, ganz unverändert bleiben die Förderbestimmungen bei der freiwilligen Elternzeit. Basler Firmen, die im 2025 ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche Elternzeit gewährt haben, haben einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch den Kanton. Mit der Teilrevision der Verordnung zum Standortförderungsgesetz hat der Regierungsrat jedoch Änderungen im Förderbereich Umwelt beschlossen und die Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences lanciert. 

Anpassungen im Förderbereich Umwelt

Der Kanton Basel-Stadt hat das ambitionierteste Klimaziel der Schweiz: Netto-Null bis 2037. Um dieses Ziel zu erreichen, sind auch in der Wirtschaft substanzielle Investitionen nötig. Das Basler Standortpaket unterstützt Unternehmen deswegen bei Investitionen in den Klimaschutz. Die Förderung erfolgt entweder massnahmenbasiert oder klimaberichtsbasiert und wird künftig attraktiver, einfacher und noch KMU-freundlicher ausgestaltet:

  • Massnahmenbasierte Förderung: Neu werden Beiträge anhand der Investitionskosten ausbezahlt und nicht wie bis anhin anhand der eingesparten Emissionen oder des Energieverbrauchs. So erhalten Unternehmen mehr Planungssicherheit bei Investitionsentscheiden. Um von einer Förderung zu profitieren, muss neu ein Schwellenwert an Reduktionswirkung nachgewiesen werden. Gefördert werden 40 % der Investitionskosten von umgesetzten Massnahmen in Basel-Stadt und 20 % der Investitionskosten von umgesetzten Massnahmen in der übrigen Schweiz. Eine weitere Vereinfachung entsteht dadurch, dass neu alle Massnahmen förderfähig sind und nicht nur überverpflichtende. Dies bedeutet, dass die Dokumentationspflichten, welche sich früher an Zielvereinbarungen orientiert haben, wegfallen.
     
  • Klimaberichtbasierte Förderung: Hier hat der Regierungsrat eine Verdopplung des Förderbeitrags auf 30 Franken pro eingesparte Tonne CO2eq beschlossen.

Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences

Mit einer zweiten Teilrevision der Standortförderungsverordnung hat der Regierungsrat die Grundlagen für die Forschungskooperationen auf dem Gebiet der Life Sciences geschaffen. Diese sind im Förderbereich Gesellschaft angesiedelt und mit 15 Mio. Franken pro Jahr dotiert. Dieses Geld geht an die öffentlichen Forschungspartner. 

Gegenstand der Förderung sind neuartige Forschungskooperationsprojekte mit dem Ziel, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung zu verbessern. Die geförderten Projekte müssen einen globalen gesellschaftlichen Nutzen stiften. Das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat das Konzept in enger Abstimmung mit den regionalen Hochschulen und der Industrie erarbeitet. Zur Beurteilung der Forschungsprojekte wird der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt einen siebenköpfigen Forschungsbeirat wählen. Dieses Gremium wird dem Regierungsrat auf der Basis der eingehenden Gesuche Förderempfehlungen unterbreiten. Die öffentliche Ausschreibung für die Besetzung des Gremiums läuft.

Gesuche für das Förderjahr 2025 können ab sofort eingereicht werden

Die elektronische Plattform steht ab sofort bis Ende Juni 2026 für die Einreichung von Gesuchen zur Verfügung. Die Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences werden voraussichtlich im vierten Quartal 2026 starten.

Verstärkte Kommunikation

Der Regierungsrat möchte, dass die Förderung im Rahmen des Basler Standortpakets möglichst vielen baselstädtischen Unternehmen zugutekommt. Daher hat das zuständige Amt für Wirtschaft seine Kommunikation verstärkt. Neu gibt es ein Erklärvideo, Factsheets zu den Förderbereichen und eine komplett erneuerte Webseite (http://www.bs.ch/baslerstandortpaket). Zusätzlich bietet das AWA alle zwei Wochen eine Online-Gruppensprechstunde an, in der es konkrete Fragen von Unternehmen zu deren Gesuchen beantwortet. Die Webinare, welche bereits im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden durchgeführt wurden, werden ebenfalls weitergeführt. 

Weitere Auskünfte

Samuel Hess
Bereichsleitung Wirtschaft, Mitglied der Geschäftsleitung
+41 61 267 85 38samuel.hess@bs.ch

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt