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Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Stadt. Deshalb verfügt das Amt für Wald und Wild beider Basel per 26. Juni 2026, 12.00 Uhr ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Massnahme wurde gemeinsam mit weiteren Behörden der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen.

Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge haben die Böden im Kanton Basel-Stadt stark ausgetrocknet. In den kommenden Tagen dürfte sich die Situation weiter verschärfen. Dadurch steigt die Waldbrandgefahr. Sie liegt derzeit auf der Stufe «erheblich» (Stufe 3 von 5). 

Vielerorts ist die Streuschicht trocken bis sehr trocken. Aufgrund der Temperaturen von deutlich über 30°C und der tiefen Luftfeuchtigkeit ist die Entzündbarkeit hoch.

In Basel-Stadt sind teilweise bereits tiefere Bodenschichten ausgetrocknet. Zudem können die trockenen Böden Starkniederschläge nur schlecht aufnehmen, wodurch bei Gewittern lokale Abschwemmungen begünstigt werden. Mit einer Entspannung für die Vegetation und die Böden ist erst nach länger anhaltenden, ergiebigen Niederschlägen zu rechnen.

Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe 
Die aktuelle Trockenheit aufgrund der anhaltenden Hitze und der ausbleibenden Niederschläge hat den Kanton Basel-Stadt veranlasst, wegen der erhöhten Waldbrandgefahr folgende Massnahme per 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand. Ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen. Mitgebrachte Grills jeglicher Art dürfen nicht betrieben werden.
  • Ebenfalls generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluftballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden, unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden.
  • Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Funkenflug ist umgehend und vollständig zu löschen. Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist die Glut vollständig zu löschen.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus
Leiter Amt für Wald und Wild beider Basel a.i.
+41 61 552 56 51holger.stockhaus@bl.ch

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt