Ergänzungsleistungen zur AHV und IV: Kanton Basel-Stadt informiert potenziell Anspruchsberechtigte
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Der Kanton Basel-Stadt setzt die beschlossene Gesetzesänderung zur Senkung der Nichtbezugsquote bei Ergänzungsleistungen um. Ab Anfang Februar werden erstmals Informationsschreiben an Personen verschickt, die potenziell Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV haben. Ziel ist es, betroffene Personen gezielt über einen möglichen Anspruch zu informieren und den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern.
Ergänzungsleistungen leisten einen wichtigen Beitrag zur materiellen Existenzsicherung und zur Armutsbekämpfung im Alter und bei Invalidität. Dennoch beziehen im Kanton Basel-Stadt rund 30 Prozent der anspruchsberechtigten Personen diese Leistungen nicht. Mit der proaktiven Information setzt der Regierungsrat die Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (EG/ELG) um, die vom Grossen Rat beschlossen wurde.
Im ersten Halbjahr 2026 werden insgesamt rund 3'400 Informationsschreiben versandt. Rund 80% der Schreiben richten sich an potenziell anspruchsberechtigte AHV-Rentnerinnen und -Rentner, die übrigen rund 20% an potenziell anspruchsberechtigte IV-Beziehende. Die Informationsschreiben enthalten Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie zu den nächsten Schritten für eine mögliche Anmeldung. Die Institutionen Pro Senectute und Pro Infirmis sind in das Projekt einbezogen und unterstützen die angeschriebenen Personen bei Bedarf beratend sowie bei der Anmeldung.
Begleitend zu den Informationsschreiben stellt das Amt für Sozialbeiträge weiterführende Informationen zur Verfügung. Ein Informationsflyer erläutert die Ergänzungsleistungen, die Anspruchsvoraussetzungen und das Vorgehen bei der Anmeldung in verständlicher Form. Ergänzend stehen auf der kantonalen Website umfassende Informationen zur Verfügung, darunter ein Erklärvideo in verschiedenen Sprachen. Neu besteht zudem auch die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen online zu beantragen.
Mit dem Versand der Informationsschreiben will der Kanton Basel-Stadt sicherstellen, dass anspruchsberechtigte Personen ihre gesetzlichen Leistungen kennen und bei Bedarf in Anspruch nehmen können.