Kantonaler Mindestlohn steigt 2027 auf 22.50 Franken pro Stunde
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Der kantonale Mindestlohn in Basel-Stadt steigt per 1. Januar 2027 von 22.20 auf 22.50 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Die Anpassung erfolgt aufgrund der jährlichen Entwicklung des Mischindexes, der die Teuerung und die Lohnentwicklung in der Schweiz berücksichtigt.
Gemäss § 3 Absatz 2 des kantonalen Mindestlohngesetzes wird der Mindestlohn jährlich angepasst, sofern sich der Mischindex positiv entwickelt. Dieser setzt sich aus dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem schweizerischen Lohnindex zusammen. Massgebend für die Berechnung ist der Augustindex des Vorjahres. Per 1. Januar 2027 beträgt der kantonale Mindestlohn 22.50 Franken brutto pro Arbeitsstunde.
Der Mindestlohn muss auf monatlicher Basis eingehalten werden. Die Auszahlung eines 13. Monatslohnes im November oder Dezember reicht nicht aus, um eine Unterschreitung des Mindestlohns in den übrigen Monaten auszugleichen. Der mit einer Vollzeitstelle erwirtschaftete Lohn muss ausreichen, um die laufenden monatlichen Kosten zu decken. Obwohl der Mindestlohn als Stundenlohn festgelegt ist, muss er deshalb auch auf einen Monatslohn umgerechnet werden. Ein neu ergangenes Urteil des Appellationsgerichts bestätigt die monatliche Berechnungspraxis des Amts für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA).
Das AWA publiziert die Erhöhung gemäss § 9 Absatz 1 der Mindestlohnverordnung auf der kantonalen Website sowie im Amtsblatt des Kantons Basel-Stadt.
Zudem werden die Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaftsbund beider Basel schriftlich über die Anpassung informiert.