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Neue Studie zum Nichtbezug von Sozialleistungen zeigt positive Entwicklungen

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) hat bereits zum zweiten Mal das Ausmass des Nichtbezugs von finanziellen Unterstützungsleistungen im Kanton Basel-Stadt schätzen lassen. Damit wird die Entwicklung der Anzahl Personen sichtbar, die trotz potenziellem Anspruch auf Sozialleistungen auf deren Bezug verzichtet haben. Übergeordnetes Ziel des WSU ist es, dass alle anspruchsberechtigten Personen eine informierte Entscheidung über den Leistungsbezug treffen können und dass kein Nichtbezug aufgrund von Unwissen, Fehlinformationen oder administrativen Hürden erfolgt.

Nicht alle Menschen, die rechnerisch auf eine Sozialleistung Anspruch hätten, beziehen diese auch. Die Gründe sind vielfältig: Einige sind nicht über das Bestehen von Unterstützungsmöglichkeiten informiert oder gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören. Andere möchten oder können die administrativen Auflagen nicht erfüllen. Auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen zu sein, kann aber auch mit Schamgefühlen behaftet sein. Wie viele Personen bestimmte finanzielle Unterstützungsleistungen trotz rechnerischem Anspruch nicht beziehen (sog. Nichtbezug), hat das WSU bereits zum zweiten Mal von der Berner Fachhochschule untersuchen lassen. Die Berechnungen beruhen auf den neuesten verfügbaren Steuerdaten aus dem Jahr 2022, die mit Bevölkerungs- und Administrativdaten der Sozialleistungen derselben Jahre verknüpft wurden. 

Mehrheitlich positive Entwicklung

Die Studien haben gezeigt, dass die absolute Zahl der Nichtbeziehenden im untersuchten Zeitraum (2015/2016-2022) bei allen Leistungen ausser der Prämienverbilligung zurückgegangen ist. Im Jahr 2022 betrug die Nichtbezugsquote bei den Familienmietzinsbeiträgen 18 %, bei der Prämienverbilligung 23 %, bei den Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) 32 % und bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe 26 %. Im Vergleich zu den bisher untersuchten Kantonen ist die Nichtbezugsquote der Sozialhilfe in Basel eindeutig tiefer. Dies deutet darauf hin, dass das soziale Sicherungssystem mit den verschiedenen vorgelagerten Sozialleistungen in Basel gut funktioniert. 

Die Studie zeigt zudem, dass bei allen untersuchten Unterstützungsleistungen der wichtigste Einflussfaktor für einen Nichtbezug die Höhe des Fehlbetrags (sog. Bedarfslücke) ist, die bei vielen Nichtbeziehenden gering ausfällt. Besonders häufig verzichten Personen aus EU-/EFTA-Staaten sowie (teil-)selbständig Erwerbstätige auf finanzielle Unterstützungsleistungen, wobei bei Letzteren die konkreten finanziellen Umstände aufgrund der Datenlage tendenziell unterschätzt werden.

Massnahmen zur Eindämmung des Nichtbezugs

Der Kanton Basel-Stadt hat bereits verschiedene Massnahmen zur Reduktion des Nichtbezugs von Sozialleistungen umgesetzt und erste Evaluationen durchgeführt: Das Amt für Sozialbeiträge informiert in enger Zusammenarbeit mit Pro Senectute und Pro Infirmis als erster Kanton in der Schweiz gezielt Personen, die aufgrund ihrer Steuerdaten potenziell Anspruch auf Ergänzungsleisten haben. Zudem ist neu neben der Anmeldung für die Prämienverbilligung auch die Anmeldung für Ergänzungsleistungen online möglich. Ergänzend stehen auf der kantonalen Website für verschiedene Leistungen Erklärvideos und Tonaufnahmen in mehreren Sprachen sowie ein Sozialleistungsrechner zur Verfügung. Auch bei der Sozialhilfe ist neu eine digitale Anmeldung möglich. Die Website der Sozialhilfe ist in einfacher Sprache verfasst und bei einer Anmeldung vor Ort wird persönliche Unterstützung geboten. Die Sozialhilfe Basel strebt unter anderem eine verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Beratungsstellen an. 

Hinweise

Informationen zu den Studien:

Die Berner Fachhochschule hat im Auftrag des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt unter der Leitung von Prof. Oliver Hümbelin insgesamt vier Studien zum Thema Nichtbezug durchgeführt. Für die Sozialhilfe wurde im Jahr 2026 die Studie «Trends und Entwicklungen im Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel, 2016-2022» durchgeführt. Mit dieser konnte die Zeitreihe aus der Erststudie aus dem Jahr 2023 um zwei Jahre erweitert werden. 

Im Auftrag des Amtes für Sozialbeiträge ist im Jahr 2026 die Studie «Nichtbezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen in der Stadt Basel - Berichtsjahr 2022» erschienen. Darin werden die Ergebnisse auf Basis der Daten aus dem Jahr 2022 mit jenen der Erststudie aus dem Jahr 2021, die auf Daten aus dem Jahr 2015 beruhte, verglichen. 

Weitere Auskünfte

Vera Frei
Leitung Stab und stv. Amtsleitung
+41 61 267 56 74vera.frei@bs.ch

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt