Bepflanzung und Unterhalt des Gewässerraums
NewsWer auf einem Grundstück mit Anschluss an einen Fluss, Bach oder Wassergraben lebt oder einen Garten in Gewässernähe unterhält, hat auch die Verantwortung, diesem Lebensraum Sorge zu tragen. Seit 2024 gilt für den Gewässerraum ein neuer kantonaler Nutzungsplan und mit ihm ein Verbot, im Gewässerraum Dünge- und Pflanzenschutzmittel einzusetzen.
Im Kanton Basel-Stadt grenzen mehrere Hundert Parzellen an ein Gewässer. Anwohnerinnen und Anwohner erhalten in den nächsten Wochen ein Informationsschreiben mit Vorgaben und Empfehlungen zur Pflege des Gewässerraums. Mit einfachen Massnahmen wie zum Beispiel der Ansaat einheimischer und standortgerechter Pflanzen können sie entscheidend zum Erhalt des Lebensraums und zur Förderung der Artenvielfalt am Wasser beitragen. Dazu gehört die Gestaltung eines strukturreichen Uferbereichs mit vielfältiger Vegetation und das strikte Vermeiden von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, da schon kleinste Mengen davon Wasserlebewesen schädigen können.
Weitere Auskünfte
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
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