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Die Datenschutzbeauftragte (DSB) hat ihr Merkblatt zur Meldung von Datenschutzverletzungen ergänzt.

News
Binärcode auf rosa Hintergrund.

Unter anderem präzisiert das Merkblatt neu, ab welcher Risikoschwelle Datenschutzverletzungen der DSB zu melden und in welchen Fällen die betroffenen Personen zu informieren sind. Um die Anwendung zu erleichtern, hat die DSB eine Reihe von praktischen Beispielen abgebildet, woran sich die öffentlichen Organe orientieren können.

Weitere Auskünfte

Julian Powell
Stellvertretender Datenschutzbeauftragter
+41 61 267 16 50julian.powell@dsb.bs.ch