Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Drei Verkaufsverbote und viele Beanstandungen bei Konservierungsmitteln in chemischen Produkten

News

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 33 Proben chemische Produkte wie Anstrichfarbe, Wasch- oder Reinigungsmittel auf Konservierungsmittel und Kennzeichnung untersucht. Drei Proben (neun Prozent) mussten mit einem Verkaufsverbot belegt werden, weil sie nicht sicher waren. Ausserdem wurden 24 weitere Produkte (73 Prozent) wegen weniger schwerwiegenden Mängeln beanstandet.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat insgesamt 33 Produkte amtlich erhoben. Zwanzig Produkte wurden direkt bei Herstellerfirmen im Kanton Basel-Stadt und weitere dreizehn Produkte bei Detailhändlern erhoben. Alle Proben wurden im Labor analytisch untersucht.

Viele Alltagsprodukte sind mit Konservierungsmitteln behandelt, um ihre Haltbarkeit zu verlängern und ihre Qualität zu bewahren. Dies betrifft nicht nur Lebensmittel, Kosmetika oder Arzneimittel, sondern auch Haushaltschemikalien wie Farben, Reinigungsmittel oder Materialpflegemittel. Die Konservierungsmittel sind biozide Substanzen, die das Wachstum von Mikroorganismen wie Bakterien, Schimmel oder Pilzen in abgefüllten, meist flüssigen Produkten verhindern, ohne die Qualität des Produkts zu beeinträchtigen. Um die Konsumentensicherheit zu gewährleisten, gibt es Anforderungen an die Biozide. Beispielsweise wurden neue (tiefere) Höchstwerte für die Klasse der Isothiazolinone gesetzt, welche überwacht wurden. Ausserdem wurde die Selbstkontrolle der Inverkehrbringer bezüglich Einstufung, Meldepflicht, Kennzeichnung und Datenblätter geprüft.

In der Mehrzahl der Proben konnten Isothiazolinone nachgewiesen werden, wobei die Konzentrationen meist unter den Höchstwerten lagen. Bei einem Produkt wurde der Verkauf verboten, weil der Grenzwert überschritten war. Zwei weitere Produkte wurden mit einem Verkaufsverbot belegt, weil eines fälschlicherweise nicht als Hautallergen gekennzeichnet war, und das andere als Kosmetikum statt als chemisches Produkt eingestuft wurde. In Kosmetika ist das gefundene Konservierungsmittel verboten.

Bei insgesamt 24 Proben wurden zudem weniger gravierende Mängel festgestellt. Zum Beispiel waren die Sicherheitsdatenblätter fehlerhaft, die Wirkstoffkonzentration war falsch angegeben oder die Meldepflicht wurde nicht eingehalten. Die betroffenen Hersteller wurden angewiesen, die Mängel zu beheben.

Hinsichtlich Gefährdung waren die Produkte mehrheitlich in Ordnung. Jedoch zeigt die hohe Beanstandungsquote, dass es noch erhebliches Verbesserungspotential bezüglich der Selbstkontrolle gibt. Zu gegebener Zeit werden die Anforderungen erneut überprüft werden.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr