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Keine Beanstandungen bei Weizenstärke, Gerstenmalz- und Hefeextrakt

News

Das Kantonale Laboratorium hat 26 Produkte mit Stärke, Gerstenmalzextrakt oder Hefeextrakt ohne glutenhaltige Zutaten auf Gluten, Allergene, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und Kennzeichnung geprüft. Keine Probe war zu beanstanden.

Zum Schutz von Allergikern müssen allergene Zutaten korrekt gekennzeichnet werden. Es muss auch davor gewarnt werden, wenn Spuren von allergenen Zutaten unbeabsichtigt im Produkt enthalten sein können.

In drei verschiedenen Supermärkten wurden insgesamt 26 Proben erhoben. Dabei handelte es sich um Lebensmittel, welche Stärke (12), Gerstenmalzextrakt (4) oder Hefeextrakt (10) als Zutat enthielten. Im Gegensatz zu Hefeextrakt wurde Gerstenmalzextrakt immer als glutenhaltige Zutat deklariert. Weizenstärke und Gerstenmalzextrakt sind dank ihrer besonderen Herstellungsverfahren meist glutenfrei oder enthalten nur minimale Spuren von Gluten. Hefeextrakt kann Gluten enthalten, wenn bei der Produktion glutenhaltige Getreide verwendet werden.

Eine von 26 Proben wies einen Glutengehalt über dem Deklarationsschwellenwert für Kontaminationen (200 mg/kg) auf. Bei der Probe handelte es sich um eine Streuwürze mit Hefeextrakt. Die Probe entsprach jedoch der Schweizer Gesetzgebung, da die Kennzeichnung einen Spurenhinweis auf Gluten aufwies. In nur vier weiteren Proben wurde Gluten nachgewiesen – aber unter dem Deklarationsschwellenwert für Kontaminationen.

Auch bezüglich Allergene, GVO und Kennzeichnung entsprachen alle Proben den gesetzlichen Anforderungen.

In keiner Probe wurden nicht-deklarierte Gluten- oder Allergenspuren festgestellt, ebenso wenig GVO. Letztlich erwies sich auch die Kennzeichnung aller Proben als zufriedenstellend. Darüber hinaus zeigte sich, dass die meisten Proben trotz der Verwendung von Zutaten wie Stärke, Gerstenmalzextrakt oder Hefeextrakt gar kein oder nur sehr wenig Gluten enthielten.

In naher Zukunft drängt sich keine weitere Kampagne zu dieser Kategorie Lebensmittel auf.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr