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Neue Gebühren im Amt für Umwelt und Energie

News

Die bestehende Gebührenverordnung des Amts für Umwelt und Energie wurde auf den neusten Stand gebracht. Auslöser für die Totalrevision waren unter anderem die Teil-Integration des Lufthygieneamts beider Basel ins Amt für Umwelt und Energie und notwendige Aktualisierungen der Stundenansätze und Pauschalen, um dem Kostendeckungsprinzip besser zu entsprechen. Die neue Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die letzte Aktualisierung der Gebühren des Amts für Umwelt und Energie liegt mehr als 15 Jahre zurück. Seither haben sich verschiedene Rahmenbedingungen für die Berechnung der Gebühren geändert. 

Bisher orientierte sich das Amt für Umwelt und Energie bei der Festlegung der Stundenansätze an Empfehlungen des Bundes. Da die KBOB (Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes) inzwischen auf Honorarempfehlungen verzichtet, wurde mit der Totalrevision der Gebührenverordnung eine Vereinheitlichung der Gebühren innerhalb des Amts für Umwelt und Energie angestrebt (gleiche Stundenansätze und Pauschalen für ähnliche Leistungen). Die Totalrevision zeigte zudem, dass auf einzelne Gebühren künftig vollständig verzichtet werden kann. Bei anderen Gebühren war eine Anpassung an die heutigen Verhältnisse notwendig, um dem anfallenden Verwaltungsaufwand im Sinne des Kostendeckungsprinzips besser Rechnung zu tragen.

Ein weiterer wesentlicher Treiber für die Anpassung der Gebührenverordnung war die Teil-Integration des Lufthygieneamts beider Basel ins Amt für Umwelt und Energie per 1. Januar 2026. Das bikantonal geführte Lufthygieneamt hatte mit Gebühren des Kantons Basel-Landschaft gearbeitet. Mit der Totalrevision wurden die Gebühren für Tätigkeiten im Bereich der Luftreinhaltung an die neue Situation angepasst.

Der Regierungsrat hat die Gebührenverordnung des Amts für Umwelt und Energie am 16. Dezember 2025 beschlossen. Die neuen Gebühren treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt werden die Verordnung über die Gebühren des Amtes für Umwelt und Energie vom 22. Januar 2002 sowie die Verordnung über die Gebühren des Lufthygieneamts beider Basel vom 20. Februar 1996 aufgehoben. Für Arbeiten, die noch im Jahr 2025 ausgeführt wurden, gelten weiterhin die bisherigen Gebühren.

Weitere Auskünfte

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr