Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Pestizidrückstände in importierten Gemüsen und Gewürzen

News

Das Kantonale Laboratorium hat 30 Proben von importierten Gemüsen und Gewürzen auf Pestizidrückstände untersucht. Bei sechs Proben wurden die Rückstandshöchstwerte aus dem Lebensmittelgesetz überschritten.

Es wird immer wieder festgestellt, dass Gemüse und Gewürze, insbesondere solche aus asiatischen Ländern, Rückstände von Pestiziden enthalten. Darunter auch in der Schweiz verbotene Wirkstoffe, die gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können. Dieses Problem ist auf eine ungenügende Einhaltung der Standards für nachhaltige und verantwortungsvolle Landwirtschaft in den Exportländern zurückführen, sowie auf Zulassungspraktiken für Pflanzenschutzmittel, die sich von den geltenden Vorschriften in der Schweiz und in der EU unterscheiden.

Das Ziel der Kampagne bestand darin, die Einhaltung der Rückstandshöchstwerte zu überwachen, die in der Verordnung über Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) geregelt sind. Untersucht wurden Basler Unternehmen, die entweder direkt oder über Grossverteiler im nationalen Markt ihren Vertrieb haben. Dadurch wurde auch die Qualität der Selbstkontrolle nach Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) innerhalb der Betriebe überprüft.

Insgesamt wurden 20 Gemüse- und 10 Gewürzproben in acht Betrieben amtlich erhoben und durch das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau auf Pestizidrückstände untersucht. Die meisten Produkte stammen aus Asien (Thailand, Indien, VR China). Bei sechs Proben aus sechs unterschiedlichen Betrieben wurden die Rückstandshöchstgehalte nicht eingehalten. Dabei handelte es sich um Fenchelsamen, Chilipulver, Nelken, frischer Chili und zwei Proben Wasserspinat. Drei der beanstandeten Proben stammten aus Thailand, zwei aus Indien und eine aus Kenia.

Die Importeure mussten die beanstandeten Produkte vom Markt nehmen. In einem Fall musste ein Produkt (Fenchelsamen) zurückgerufen werden, da eine Gesundheitsgefahr durch das Insektizid Chlorpyrifos nicht ausgeschlossen werden konnte. In diesem Fall musste der betroffene Importeur die Konsumentinnen und Konsumenten über den Befund informieren und ihnen die Möglichkeit bieten, die bereits gekaufte Ware in den Verkaufsstellen zurückzugeben.

Die hohe Beanstandungsquote (30 % bei Gewürzen und 15 % bei Gemüse) unterstreicht die weiterhin problematische Lage in den Ursprungsländern und legt nahe, dass die verpflichtende Selbstkontrolle durch die Importeure nicht ausreichend umgesetzt wird. Bei den nächsten Kontrollen in den betroffenen Betrieben wird überprüft, ob die Selbstkontrolle umgesetzt wird und im Rahmen einer zukünftigen Kampagne deren Wirksamkeit geprüft.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr