Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Revision Trendfahrzeuge - E-Bikes, E-Trottis & Co.

News

Am 1. Juli 2025 ändern diverse Bestimmungen zu Trendfahrzeugen. Unter anderem wird die neue Fahrzeugkategorie «Schwere Motorfahrräder» eingeführt.

Person fährt nachts auf E-Roller durch die Stadt.
© Generiert durch Seedream

Ab dem 1. Juli 2025 sind die neuen Regeln für E-Bikes und Trendfahrzeuge wie E-Roller und E-Trottis in Kraft.

Im Wesentlichen wurde eine neue Fahrzeugkategorie „Schwere Motorfahrräder” eingeführt. Zudem dürfen neu bis zu vier Kinder auf einem Lastenrad mitfahren, sofern genügend geschützte Sitzplätze vorhanden sind.

Die Gesetzesänderung hat ebenfalls Einfluss auf die Verkehrssignale und im Einzelfall auch auf gewohnte Routenführungen durch Basel. Das Bau- und Verkehrsdepartement informiert in seiner Medienmitteilung über die Details.

Verantwortlich für die Gesetzesänderungen ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des ASTRA und in der Medienmitteilung zur Aktualisierung des Velo-Knigge.

Zusammenfassend möchte die Kantonspolizei Basel-Stadt in Bezug auf die erwähnten Fahrzeuge folgende Punkte in Erinnerung rufen:

  • Das Befahren des Trottoirs und der Fußgängerzone ist nicht erlaubt.
  • Für schnelle E-Bikes wird ein Führerausweis und ein Helm benötigt.
  • E-Trottis und E-Roller sind ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt. (Ab 14 Jahren mit Führerschein der Kategorie M).
  • E-Trottis dürfen keine Mitfahrer befördern.

Weitere Auskünfte

Kantonspolizei

Porträt