Sehr schlechte Konformität von Einweg-E-Zigaretten
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 32 Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids auf die Konformität mit dem Tabakprodukte- und Chemikalienrecht überprüft. Lediglich drei Proben waren bezüglich der untersuchten Parameter konform. Bei 29 Proben (91 Prozent) wurde mindestens eine Abweichung festgestellt. Im Vergleich zu unserer Kampagne 2023, in welcher alle Proben beanstandet wurden, stellt das Kantonale Laboratorium kaum Verbesserung fest.
Das am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Tabakproduktegesetz (TabPG) regelt in der Schweiz neben dem Handel mit Tabakprodukten auch den Handel mit elektronischen Zigaretten, insbesondere deren Inhaltsstoffe und Kennzeichnung. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr durften noch Produkte nach dem bisherigen Recht importiert werden, deren Kennzeichnung nicht den Vorgaben des TabPG entsprechen. Nach Ablauf der Übergangsfrist war eine Kontrolle des Marktes angezeigt.
Im Rahmen der Kampagne wurden der Nikotin-Gehalt, das Flüssigkeitsvolumen sowie die Anwesenheit von toxischen bzw. nicht erlaubten Inhaltsstoffen geprüft. Auch wurde der Schwermetallgehalt im Löt-Zinn kontrolliert. Zudem wurde die Deklaration auf den Verpackungen und den Beipackzetteln überprüft. Es wurde darüber hinaus abgeklärt, ob die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Batterien bezahlt wurde und ob die Importeure die für Elektronikgeräte nötige EU-Konformitätserklärung vorlegen können.
Das Kantonale Laboratorium hat 32 Proben erhoben, wobei 91 Prozent der Proben mindestens eine Nicht-Konformität aufwiesen. Insgesamt waren 107 Nicht-Konformitäten mit 19 unterschiedlichen Begründungen zu beanstanden. Es wurden 21 Verkaufsverbote ausgesprochen, weil das Volumen der Flüssigkeit den Höchstwert überschritt, der Bleigehalt im Lot der Elektronik oder der Nikotingehalt zu hoch war oder weil eine reproduktionstoxische Substanz gefunden wurde.
In 25 Fällen wurde festgestellt, dass Kühlmittel, die im Prozentbereich in der Flüssigkeit vorhanden sind, nicht wie vorgeschrieben gekennzeichnet waren. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass zur inhalativen Toxizität dieser Kühlmittel wenig bekannt ist. Es wäre daher angezeigt, dass die Industrie dies solide abklärt und die Resultate transparent kommuniziert.
Das Kantonale Laboratorium fordert von den Importeuren und Händlern, dass sie ihre Pflicht zur Selbstkontrolle wahrnehmen und ihre Produkte auf die kritischen Punkte prüfen. Zum Beispiel wurde die vorgezogene Recyclinggebühr bei 11 Proben vom Importeur nicht entrichtet. Die Händler sind auch verpflichtet, keine Produkte nach Ablauf der Haltbarkeit zu verkaufen, was bei vier Proben der Fall war.
Aufgrund der schlechten Konformität wird das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt den Markt mit E-Zigaretten und E-Liquids weiter kontrollieren.
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