Verbotene PFAS in Konsumentenprodukten
NewsDie Kantone Genf, Zürich und Basel-Stadt mit Unterstützung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wollten einen ersten Überblick über den Einsatz von PFAS in ausgewählten Alltagsprodukten erhalten und die dazu nötige Analytik weiterentwickeln. 13 der 76 Produkte enthielten verbotene PFAS. 28 Produkte enthielten zudem eine PFAS, die bald verboten sein wird.
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) stellen eine sehr heterogene Gruppe von mehreren Tausend Chemikalien dar, die in der Industrie sowie in Alltagsprodukten Anwendung finden. PFAS weisen eine Reihe vorteilhafter Eigenschaften auf. Dazu zählen eine hohe Stabilität gegenüber Chemikalien und Hitze. Die Substanzen sind daher in diversen Anwendungen zu finden. Die Stabilität von PFAS ist jedoch ökologisch problematisch: die meisten PFAS sind extrem persistent und kaum biologisch abbaubar, weshalb sie auch als «Ewigkeitschemikalien» bezeichnet werden. Bei bestimmten PFAS konnten auch gesundheitsschädliche Wirkungen nachgewiesen werden.
In den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Uri und Zürich wurden 76 Proben aus den Produktkategorien Textilien, Imprägniermittel, Skiwachse und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt erhoben. Die Proben wurden im Labor des Office cantonal de l‘environnement (OCEV) in Genf auf verbotene PFAS hin analytisch untersucht. Ziel der Kampagne war es, einen ersten Überblick über den Einsatz von PFAS in Konsumentenprodukten zu erhalten.
Mit acht von 18 beanstandeten Proben (44%) wurde die Produktkategorie Skiwachse am häufigsten bemängelt, dies hauptsächlich bei Proben vom Online-Handel. Von den 25 untersuchten Imprägniermitteln war nur ein Produkt (4%) mit verbotenen PFAS vorhanden. Bei der Erweiterung der Untersuchung auf kommende PFAS-Verbote zeigte sich allerdings, dass 11 Proben positiv waren. Ein vergleichbares Bild zeigt sich bei den Textilien. Drei von 15 Proben (20%) wurden aufgrund des Vorhandenseins von verbotenen PFAS beanstandet. Zusätzlich wurden in sieben Proben die bald verbotenen PFAS nachgewiesen. Auch in Gegenständen mit Lebensmittelkontakt werden PFAS verwendet, weil sie wasser- und fettabweisende Eigenschaften haben. Bei Kontakt mit Fett, Säuren oder Hitze können jedoch PFAS herausgelöst und in die Lebensmittel übergehen. Von den 18 untersuchten Gegenständen mit Lebensmittelkontakt wies ein Produkt (6%) verbotene PFAS auf. In acht Proben wurden die PFAS nachgewiesen, die bald verboten sein werden.
Die Kampagne hat auch gezeigt, dass die Analytik an ihre Grenzen stösst und dass somit das reale Ausmass der Belastung unscharf bleibt. Die Weiterentwicklung der Analytik ist darum eine grundlegende Voraussetzung für eine wirksame Regulierung und Durchsetzung eines allfälligen Totalverbots von PFAS, wie es zurzeit in der EU diskutiert wird.
Mit dem für 2026 vorgesehenen Verbot von einer weiteren PFAS ist eine signifikante Zunahme von Nichtkonformitäten zu erwarten. Dies zeigt sich deutlich an den Resultaten bei Textilien, Gegenständen mit Lebensmittelkontakt und Imprägniermitteln. Aus diesem Grund werden die Kantone in den kommenden Jahren umfassende Marktkontrollen durchführen und ihre Analytik-Möglichkeiten ausbauen.
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