Vogelgrippe: Erhöhte Wachsamkeit nun auch für Geflügelhalter in der Region Basel
NewsSeit Herbst 2025 haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa zugenommen. So auch in der Schweiz. Derzeit halten sich wildlebende Wasservögel wie z.B. Möwen an unseren Gewässern wie alle Jahre zur Überwinterung auf. Das grösste Übertragungsrisiko für unser Hausgeflügel ist dabei der direkte Kontakt zu möglichen infizierten Wasservögeln. Die Region Basel fällt seit kurzem unter die Beobachtungszone.
Am 5. November 2025 wurde der erste Vogelgrippe-Fall im Kanton Bern festgestellt. Weitere Fälle in den Kantonen Zürich und Schwyz folgten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat deshalb am 6. November 2025 eine Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza erlassen. In dieser Verordnung werden unter anderem Kontroll- und Beobachtungsgebiete ausgewiesen. Seit Donnerstag, 13. November 2025, ist das Beobachtungsgebiet auch auf den Kanton Basel-Stadt ausgeweitet.
Im Beobachtungsgebiet gelten spezifische Massnahmen. Sie zielen darauf ab, das Auftreten bzw. die Ausbreitung des Virus frühzeitig einzudämmen und damit unsere Geflügelhaltungen zu schützen. So haben die Geflügelhaltenden ihre Tiere besonders genau zu beobachten und verdächtige Krankheitsanzeichen wie Erkrankungen der Atemwege, Rückgänge in der Legeleistung und verminderte Futter- oder Wasseraufnahme sofort einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Die allgemeine Anwendung von Biosicherheitsmassnahmen (stalleigene Schuhe und Kleider, Händehygiene) bleibt besonders zu beachten.
Alle Geflügelhaltende, die ihren Tierbestand noch nicht registriert haben, sind zudem angehalten, diesen dem Veterinäramt Basel-Stadt umgehend zu melden.
Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist höchst selten und nur durch sehr engen Kontakt mit erkrankten Tieren oder Kadavern möglich. Sichtlich kranke oder tot aufgefundene Wildvögel sollten daher generell nicht berührt werden. Sie sind dem Veterinäramt, der Polizei oder der Wildhut umgehend und mit genauen Angaben zum Fundort zu melden. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können unter Einhaltung der allgemeinen Hygienemassnahmen ohne Bedenken konsumiert werden.