Eier- oder glutenfreie Teigwaren: erfreuliche Ergebnisse, aber Mängel bei der Kennzeichnung
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 20 Proben eier- oder glutenfreier Teigwaren untersucht. Keine Probe enthielt nicht-deklarierte allergene Zutaten. Auch gentechnisch veränderte Organismen wurden in keiner Probe festgestellt. Allerdings war die Kennzeichnung von fünf Proben nicht zufriedenstellend.
Eier- oder glutenfreie Teigwaren sind eine gute Alternative für Menschen mit einer entsprechenden Lebensmittelallergie oder Glutenunverträglichkeit. Eierfreie Teigwaren werden häufig aus Hartweizengriess und Wasser hergestellt, während glutenfreie Varianten beispielsweise aus Reis-, Mais-, Buchweizen- oder Hülsenfruchtmehlen bestehen. Je nach Rezeptur können dennoch allergene Zutaten enthalten sein. Weil einige Zutaten für Lebensmittelallergiker eine Gefahr darstellen können, müssen die enthaltenen Allergene in der Zutatenliste aufgeführt und zudem optisch hervorgehoben werden. Da es im Herstellerbetrieb zu Kontaminationen kommen kann, sind auch unbeabsichtigte Verunreinigungen auf vorverpackten Produkten entsprechend zu deklarieren.
In der Schweiz müssen Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus GVO gewonnen wurden, mit einem entsprechenden Hinweis versehen sein. Die Herstellung von Lebensmitteln aus GVO ist zudem bewilligungspflichtig.
In vier verschiedenen Supermärkten, drei kleinen Lebensmittelläden und einem Restaurant wurden insgesamt 18 Teigwaren und 2 Nudelgerichte ohne glutenhaltige Getreide oder die Zutat Ei erhoben. Drei Proben waren biozertifiziert. Als Produktionsland wurde Italien, Schweiz, Japan, Thailand oder Türkei angegeben.
Bei keiner Probe wurden nicht deklarierte allergene Zutaten festgestellt. Acht Produkte trugen Spurenhinweise für Allergene, ohne dass diese analytisch nachgewiesen werden konnten. In einem Nudelgericht aus einem Restaurant wurden geringe Spuren von Milch und Ei unterhalb des Deklarationsschwellenwerts nachgewiesen. Das Restaurant wurde darauf hingewiesen.
Es wurden keine gentechnisch veränderten Organismen pflanzlicher Herkunft nachgewiesen.
Beanstandet wurden jedoch fünf von 20 Proben (25 %) aufgrund von Kennzeichnungsmängeln. Dazu gehörten schlecht lesbare Angaben, unvollständige Nährwertdeklarationen oder unvollständige Hinweise auf mögliche Allergenspuren.
Die Untersuchung von eier- oder glutenfreien Teigwaren war erfreulich. Es gab lediglich ein paar Kennzeichnungsmängel. Diese Produktekategorie wird deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut untersucht.
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