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Jedes zweite Paniermehl mangelhaft: Allergene und Kennzeichnungsfehler führen zu Beanstandungen

News

Anlässlich einer gemeinsamen Kampagne der Kantone Basel-Stadt und Jura hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt 21 Proben vorverpackte Paniermehle untersucht. Eine Probe enthielt nicht-deklarierte allergene Zutaten. In sechs Proben ohne Spurenhinweis wurden Allergene nachgewiesen. Gentechnisch veränderte Organismen wurden hingegen in keiner Probe festgestellt. Allerdings war die Kennzeichnung von elf Proben nicht zufriedenstellend und musste beanstandet werden.

Paniermehl wird oft aus bereits gebackenem Brot hergestellt, damit nicht verkauftes Brot wiederverwertet werden kann. Dies birgt das Risiko, dass die verwendeten Zutaten nicht immer vollständig deklariert werden. Weil einige Zutaten für Lebensmittelallergiker eine Gefahr darstellen können, müssen die enthaltenen allergenen Zutaten in der Zutatenliste aufgeführt und zudem optisch hervorgehoben werden. Da es im Herstellerbetrieb zu Kontaminationen kommen kann, sind auch unbeabsichtigte Verunreinigungen auf vorverpackten Produkten entsprechend zu deklarieren.

In der Schweiz müssen Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus GVO gewonnen wurden, mit einem entsprechenden Hinweis versehen sein. Die Herstellung von Lebensmitteln aus GVO ist zudem bewilligungspflichtig.

Insgesamt wurden 21 Proben erhoben und untersucht. 16 Proben stammten aus Basel-Stadt und fünf Proben aus dem Kanton Jura. In acht verschiedenen Supermärkten und zehn Bäckereien wurden vorverpackte Paniermehle erhoben. Drei Proben waren biozertifiziert. Als Produktionsland wurde Schweiz, Deutschland, Japan oder Türkei angegeben.

In einer Probe aus einer Jurassischen Bäckerei wurden nicht deklarierte Milch- und Sesambestandteile über dem Deklarationsschwellenwert nachgewiesen und beanstandet. Vier Produkte wiesen Spurenhinweise auf, ohne dass die entsprechenden Allergene nachgewiesen wurden. In sechs Proben ohne Spurenhinweis wurden geringe Mengen von Allergenen festgestellt, was auf Schwächen im Allergenmanagement hindeuten könnte. Die Hersteller wurden entsprechend informiert.

Es wurden keine gentechnisch veränderten Organismen pflanzlicher Herkunft nachgewiesen.

Elf der 21 untersuchten Produkte (52 %) entsprachen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Beanstandet wurden unter anderem schlecht lesbare Angaben, fehlende Herkunfts- oder Haltbarkeitsangaben sowie Mängel im Zutatenverzeichnis. Diese Produkte wurden von uns respektive vom Kanton Jura beanstandet oder an das für den verantwortlichen Betrieb zuständige Amt überwiesen.

Aufgrund der festgestellten Mängel wird das Kantonale Laboratorium Paniermehle zu gegebener Zeit erneut untersuchen.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr