Kontrollen zur Störfallvorsorge 2025 zeigen Mängel bei Betrieben
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat auch im vergangenen Jahr die Einhaltung der Störfallverordnung überprüft. Bei 13 von 17 kontrollierten Betrieben wurden dabei Mängel festgestellt. Es bestehen grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber. Bei raumwirksamen Projekten, das heisst solchen im angrenzenden Bereich von relevanten Anlagen, bewegen sich die Störfallrisiken in einem tragbaren Bereich.
Ende 2025 waren 46 Betriebe oder Betriebseinheiten aufgrund des chemischen Gefahrenpotenzials im Risikokataster des Kantons Basel-Stadt eingetragen und lagen somit im Geltungsbereich der Störfallverordnung. Kontrolliert werden Betriebe, in denen die Mengen von chemischen Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen die Mengenschwelle gemäss Störfallverordnung überschreiten. Bei periodischen Inspektionen von Betrieben und Betriebseinheiten, welche nach einem risikobasierten Inspektionsintervall erfolgen, werden unter anderem Instandhaltung und Wartung, Ausbildung und Instruktion und die betriebliche Sicherheit geprüft. Neu eingereichte Unterlagen, wie zum Beispiel Kurzberichte und Risikoermittlungen, Einsatzplanungen für die Feuerwehr, Lagerkonzepte oder Störfallberichte, werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Bei Bauprojekten wird zuhanden des bewilligungserteilenden Bau- und Gastgewerbeinspektorats geprüft, ob die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zur Störfallvorsorge gemäss den Baubegehren vorgesehen sind.
Die Eigenverantwortung ist das zentrale Prinzip der Störfallverordnung. Die Inhabenden von unterstellten Anlagen sind verpflichtet, eigenverantwortlich alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Massnahmen zu treffen. Bei 13 von 17 inspizierten Betriebseinheiten wurden dabei Mängel festgestellt. Die Mängel betrafen die betriebliche Sicherheit, die Instandhaltung und Wartung, die Einsatzplanung sowie die Schulung von Mitarbeitenden. Die Resultate unserer risikobasierten Kontrollen zeigen grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber auf. Das bedeutet, dass bei einigen Betrieben die Grundsätze der Störfallvorsorge ungenügend beachtet werden. In diesen Fällen wird der Inhaber bei der Behebung der Mängel von uns eng begleitet.
Für die Störfallvorsorge bei raumwirksamen und weiteren bewilligungspflichtigen Projekten wurden 115 Beurteilungen durchgeführt. Raumwirksam sind Projekte, wenn sie im angrenzenden Bereich von störfallrelevanten Anlagen vorgesehen sind. Sie stellen selber keine Gefahr dar, müssen aber einzeln beurteilt werden. Bei 37 Projekten wurden Auflagen verordnet. Die bei Umzonungen umgesetzten Sicherheits-/Schutzmassnahmen sind auf einem hohen Niveau und erhöhen den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen eines Störfalls erheblich. Eine schwere Schädigung der Bevölkerung und Umwelt infolge eines Störfalls ist bei den geplanten Anlagen nicht zu erwarten. Es fallen auch keine der geplanten Anlagen neu in den Geltungsbereich der Störfallverordnung.
Hinweise
Links zu den vollständigen Berichten:
Chemiebetriebe – Überwachung gemäss Störfallverordnung 2025
Störfallvorsorge bei raumwirksamen Projekten und bewilligungspflichtigen Nutzungen 2025
Weitere Auskünfte
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