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Mehr Flexibilität für Bauvorhaben an lärmbelasteten Lagen

News

Seit 1. April 2026 sind die revidierten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung in Kraft. Ziel der Anpassungen ist es, die Siedlungsentwicklung nach innen zu stärken und den Lärmschutz besser in die Planung zu integrieren.

Neu können Bauzonen auch in lärmbelasteten Gebieten ausgeschieden oder angepasst werden, selbst wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden – vorausgesetzt, Freiräume und Wohnqualität werden angemessen verbessert. Im Baubewilligungsverfahren steht der Bauherrschaft nach einer verhältnismässigen Optimierung ein abschliessender Massnahmenkatalog zur Verfügung, aus dem sie ohne Ausnahmebewilligung die passende Lärmschutzmassnahme wählen kann. Dies erhöht die Rechtssicherheit und vereinfacht die Verfahren.

Empfehlung: Bauherrschaften sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Projekt von Lärmgrenzwertüberschreitungen betroffen ist, und bei Bedarf das Amt für Umwelt und Energie für eine Beratung kontaktieren.

Hinweise

Weitere Informationen und Kontakt

Weitere Auskünfte

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr