Nicht gekennzeichnete allergene Duftstoffe in Parfüms
NewsDas Kantonale Laboratorium hat 25 Proben Parfüms, Eaux de Toilette und Kölnisch Wasser auf Duftstoffe sowie auf weitere problematische und verbotene Substanzen untersucht. Die Proben wurden risikobasiert und im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beim Import in die Schweiz erhoben. In 12 Proben befanden sich nicht deklarierte allergene Duftstoffe. In drei Proben waren Höchstwerte überschritten, und in drei Fällen war die Angabe des Herkunftlandes verdächtig.
Die Proben wurden risikobasiert beim Import in die Schweiz durch Fachleute des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an verschiedenen Zollstellen erhoben. Dabei handelt es sich um eine Zusammenarbeit des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und BAZG im Rahmen einer sogenannten Schwerpunktkampagne an der Grenze. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt erhielt den Auftrag für die Untersuchungen. Zielproben waren aussereuropäisch hergestellte Parfüms.
Für drei Proben (12%) mussten aufgrund von Höchstwertüberschreitungen Verkaufsverbote angeordnet werden. Dabei enthielten zwei Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur Rose Ketone über dem Höchstwert. Dies ist ein nach Rosen duftendes Substanzgemisch, das aufgrund des hohen Sensibilisierungspotentials limitiert ist, also dem Potential, Hautallergien hervorzurufen. Eine weitere Probe aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthielt den nach Veilchen und Gurken riechenden Duftstoff Methyl Octine Carbonate über dem Höchstwert. Auch bei Methyl Octine ist das hohe Sensibilisierungspotential problematisch.
Bei 12 Proben (48%) war jeweils mindestens ein allergener Duftstoff verbotenerweise nicht deklariert. Insgesamt waren dabei 24 allergene Duftstoffe nicht auf der Verpackung ausgewiesen.
Schliesslich war die Herkunftsbezeichnung von drei Proben verdächtig. In zwei Fällen waren Parfüms mit «Made in Switzerland» und in einem mit «Made in France» beschriftet, obwohl sie aus anderen Ländern importiert wurden.
Die Marktkontrolle an der Grenze hat gezeigt, dass mehr als der Hälfte der importierten Proben nicht konform waren. Obwohl das Kantonale Laboratorium keine verbotenen Substanzen in den Parfüms entdecken konnte, stellte es in drei Fällen Höchstwertüberschreitungen von allergenen Duftstoffen mit starkem Sensibilisierungspotential fest, was Verkaufsverbote bedingte. Aufgrund der hohen Beanstandungsrate und der Anzahl der Verkaufsverbote werden wir in Zukunft weitere Marktkontrollen in diesem Produktebereich durchführen.