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Teilrevision der kantonalen Fischereiverordnung: Bleiverbot in der Fischerei und Aufhebung des Nachtfischverbots

News

Veränderungen der Umweltbedingungen, bei den Fischbeständen und den Fischereigeräten haben eine Anpassung der Fischereiverordnung notwendig gemacht. Seit Anfang Jahr gelten neue Regelungen zu den Fanggeräten und zum Nachtfischen.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die teilrevidierte Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung, SG 912.510) in Kraft. Wichtige Änderungen sind unter anderem ein weitgehendes Verbot von Bleigewichten, die Aufhebung des bisher geltenden Nachtfischverbots und klarere Bestimmungen zu Nutzungsverboten der Gewässer bei Trockenheit und hohen Gewässertemperaturen:

Als Gewicht zur Köderbeschwerung werden noch mehrheitlich Bleiprodukte angeboten und verwendet. Blei ist jedoch ein giftiges Schwermetall, dessen Eintrag in die Gewässer vermieden werden muss. Eine weiterhin unbeschränkte Verwendung von Blei in der Fischerei ist daher nicht mehr zeitgemäss. Das Bleiverbot tritt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft. Weiterhin erlaubt bleibt die Verwendung von kleinen Klemmbleien in beschränktem Umfang.  

Mit der Aufhebung des bisherigen Nachtfischverbots soll vor allem die Befischung der nachtaktiven Welse im Rhein erleichtert werden. Infolge des Klimawandels und der Erwärmung der Gewässer hat ihr Bestand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Wels ist zwar eine einheimische Raubfischart, dennoch ist eine Regulierung der wachsenden Bestände erwünscht.

Neu werden in der Verordnung mögliche Schutzmassnahmen für Fische bei anhaltenden Hitze- und Trockenperioden klarer geregelt. Bedingt durch den Klimawandel werden solche Ereignisse immer häufiger. Die Schutzmassnahmen beinhalten zeitlich begrenzte Fischerei-, Bade- und Betretverbote für Mensch und Tier, um gefährdete Fischarten vor zusätzlichem und potenziell tödlichem Stress zu schützen.

Hinweise

Die teilrevidierte Fischereiverordnung finden Sie unter dem folgenden Link:

Weitere Auskünfte

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag:
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