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Toxinbildende Bakterien in drei von 41 Mehlproben festgestellt

News

Das Kantonale Laboratorium hat die mikrobiologische Qualität, den Glutengehalt und die Kennzeichnung von 41 Proben Mehl untersucht. In drei wurden Shiga-Toxin-bildende Escherichia (E.) coli (STEC) gefunden. Die Kennzeichnung war bei acht Proben zu beanstanden, während die ausgelobte Behandlungsart des Mehls zu drei weiteren Verkaufsverboten führte.

Das Kantonale Laboratorium hat im Schweizer Detailhandel 41 verschiedene Mehle (Weizen, Dinkel und Spezialmehle) erhoben und analysiert. Zwei Proben trugen den Hinweis «glutenfrei». Vier weitere Mehle sollten gemäss Zusammensetzung kein Gluten enthalten, wurden aber nicht als «glutenfrei» ausgelobt. Davon trug ein Mehl den Hinweis, dass es in einer Fabrik hergestellt wurde, in dem auch Weizen (Gluten) verarbeitet wird.

Mikrobiologische Qualität

Die Untersuchung zeigt insgesamt eine gute mikrobiologische Qualität von Mehlen im Schweizer Detailhandel. Pathogene wie Salmonella und L. monocytogenes wurden nicht nachgewiesen. B. cereus wurde 25-mal nachgewiesen, aber in geringen Mengen, welche für Konsumentinnen und Konsumenten unbedenklich und in naturbelassenen Produkten zu erwarten sind. In drei Proben wurden jedoch Shiga-Toxin-bildende Escherichia (E.) coli (STEC) gefunden. Diese Mehle wurden als nicht sicher eingestuft und beanstandet.

Glutengehalt

In keiner der untersuchten Proben war Gluten nachweisbar und die Kennzeichnung war bei allen drei Produkten korrekt. Beim Glutengehalt wurden somit keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben festgestellt.

Kennzeichnung und Verarbeitung

Acht Mehle wiesen formale Kennzeichnungsmängel auf und wurden beanstandet. Drei Mehle mussten mit einem Verkaufsverbot belegt werden. Auf ihren Verpackungen war angegeben, dass die Produkte mit Benzoylperoxid und/oder Chlor behandelt wurden. Da beide Substanzen in der Schweiz für die Mehlbehandlung verboten sind, waren die Produkte in der Schweiz nicht verkehrsfähig.

Mehl ist kein keimfreies Produkt. Die Ergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit guter Hygienepraxis bei Produktion und Verarbeitung. Die Resultate zeigen Konsumentinnen und Konsumenten auf, dass Teig nicht roh verzehrt werden sollte. Die Firmen der drei Produkte weisen künftig auf der Etikette auf die Problematik hin.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr