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Ungenügende Einhaltung des Gefahrgutrechts

News

Das Kantonale Laboratorium hat im vergangenen Jahr die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften kontrolliert. In 17 von 29 kontrollierten Betrieben mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Hauptbeanstandungsgrund war eine unvollständige Überwachung der Vorschriften.

Betriebe, welche mit relevanten Mengen an Gefahrgütern umgehen, sind verpflichtet, einen Sicherheitsberater zu ernennen, den sogenannten Gefahrgutbeauftragten. Die Aufgabe dieses Beauftragten ist es, Risiken zu minimieren, welche sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrgut für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt ist für die Kontrolle zuständig und überprüft, ob die Bestimmungen des Gefahrgutrechts eingehalten werden.

Im Jahr 2025 wurden 29 Betriebe überprüft, wobei 59 Prozent der kontrollierten Betriebe Mängel aufwiesen. Alle überprüften Betriebe, welche gefährliche Chemikalien über Onlineshops anbieten, haben ihre gefahrgutrechtlichen Pflichten beim Versand nicht vollumfänglich eingehalten. Bei einigen Betrieben führen die Gefahrgutbeauftragten ihre Überwachungen unvollständig durch, indem sie beispielsweise interne Kontrollen vernachlässigen oder keine aussagekräftige Dokumentation führen. Die Aus- und Weiterbildungen des Personals werden in einem Betrieb unzureichend durchgeführt. Der Sicherungsplan ist bei einigen Betrieben nicht auf aktuellem Stand. Mängel und Abweichungen werden bei einigen Betrieben nicht dokumentiert. Diese Dokumentation ist essenziell, um Mängel untersuchen und systematisch beheben zu können.

Mit den beanstandeten Betrieben wurden Korrekturmassnahmen vereinbart. 

Aufgrund der vielen Beanstandungen in den Onlineshops hat das Kantonale Laboratorium einen Leitfaden in deutscher und französischer Sprache erarbeitet, welcher der Branche zur Verfügung gestellt wurde.

Die Kontrolle der Gefahrgutprozesse wird fortgesetzt.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr