Unzureichende Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
NewsDie Testkäufe im 2025 zur Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten an Jugendliche zeigen im Kanton Basel-Stadt ein ernüchterndes Bild. Von insgesamt 153 Testkäufen verstiessen 53 Fälle – also 35 Prozent – gegen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
Testkäufe dienen als wichtiges Instrument, um zu überprüfen, ob Verkaufsstellen alkoholische Getränke und Tabakprodukte korrekt abgeben. Seit Ende 2024 dürfen die Ergebnisse solcher Testkäufe auch in Verwaltungs- und Strafverfahren verwendet werden. Dadurch können die Behörden bei Verstössen gezielt Verbesserungsmassnahmen verlangen oder Strafanzeigen einreichen. Die Testkäufe werden durch die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements veranlasst, während der Vollzug je nach Produktbereich entweder beim Kantonalen Laboratorium oder beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat liegt.
Im Jahr 2025 zeigten die Testkäufe deutliche Mängel: In 53 Fällen wurde ein Produkt an eine minderjährige Person abgegeben, obwohl das vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht war. Besonders häufig betraf dies Spirituosen, gefolgt von Bier und Wein sowie Tabakprodukten und E‑Zigaretten. In einem Betrieb wurde die unerlaubte Abgabe von Spirituosen sogar mehrfach festgestellt, woraufhin der Betreiber vollständig auf den Verkauf solcher Getränke verzichtete. Auch im Bereich der Tabakprodukte kam es zu Wiederholungsverstössen, die der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übermittelt wurden. Die übrigen betroffenen Betriebe wurden verpflichtet, Massnahmen zur Verbesserung der internen Abläufe zu ergreifen, über mögliche strafrechtliche Konsequenzen informiert und zur Zahlung der Kontrollgebühren aufgefordert.
Angesichts der unbefriedigenden Resultate werden im Jahr 2026 weitere Testkäufe stattfinden. Um die Abläufe im Vollzug zu vereinheitlichen, übernimmt das Kantonale Laboratorium ab 2026 zudem auch die Verantwortung für die Massnahmen nach dem Alkoholgesetz, zusätzlich zu seinen bisherigen Zuständigkeiten im Lebensmittel- und Tabakprodukterecht.