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Verbotene Phthalate noch immer in vielen Gegenständen zu finden

News

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat eine nationale Kampagne zu Phthalaten in Gegenständen und in Elektro- und Elektronikgeräten geleitet. Dabei wurde untersucht, ob die Produkte verbotene Weichmacher enthalten. Von den 201 risikobasiert erhobenen Proben enthielten 105 (52 %) mehr als die tolerierten 0,1 % der verbotenen Phthalate. Die Produkte wurden umgehend mit einem Verkaufsverbot belegt. 33 Proben (16 %) mussten zusätzlich öffentlich zurückgerufen werden.

Phthalate sind Weichmacher, die Kunststoffe flexibel machen. Sie werden vor allem in PVC-Produkten wie Kabeln, Folien, Sportartikeln oder Bodenbelägen eingesetzt. Es gibt zahlreiche alternative Weichmacher, welche toxikologisch unbedenklicher sind. Weichmacher können gemischt werden, müssen aber Weich-PVC in hohen Mengen von bis zu 50 % zugesetzt werden, um ihre Wirkung zu entfalten. Die Summe mehrerer Phthalate wird im Chemikalienrecht nur bis zu einem Gehalt von 0,1 % toleriert.

Die an der nationalen Kampagne teilnehmenden Kantone haben in 76 Verkaufsstellen 1669 Kunststoffgegenstände mittels mobiler Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie (FTIR) auf Phthalate überprüft. Das Vorhandensein von Phthalaten wird dank dieser Methode vor Ort innert Sekunden erkannt. Gegenstände, die bei diesem Screening positiv waren, wurden in den kantonalen Laboren der Kantone Basel-Stadt, Genf, St. Gallen und Zürich auf die relevanten spezifischen Phthalate untersucht. Bei den Verkaufsstellen handelte es sich sowohl um Filialen nationaler Ketten wie auch um lokal oder regional tätige Geschäfte. Die erhobenen Produkte umfassten ein breites Sortiment an Haushaltartikeln, Verpackungsmaterialien, Sportartikeln, Elektro- und Elektronikgeräten sowie Artikeln für das Heimwerken.

Die Kantone erhoben 201 Proben zur Analyse aufgrund der Messungen vor Ort als Verdachtsproben. 105 dieser Proben wiesen eine Belastung durch verbotene Phthalate in einer Konzentration von mehr als 0.1 % auf (Summe). Die gemessenen Phthalatkonzentrationen lagen im Bereich von 0.15 % bis 50 % (Median 14.6%). Die beanstandeten Proben stammten aus insgesamt 53 Verkaufsstellen und durften nicht mehr verkauft werden. Nach einer Risikobeurteilung mussten für 33 Proben zusätzlich öffentliche Rückrufe angeordnet werden. Die zurückgerufenen Artikel wurden auf der Rückrufplattform des Bundes «RecallSwiss» veröffentlicht.­­­­­­­­­­­­­­­­­

Die Kampagne zeigt, dass auch fünf Jahre nach dem Verbot gesundheitsgefährdender Phthalate belastete Produkte im Handel sind. Viele Importeure kommen ihrer Selbstkontrollpflicht nur unzureichend nach. Dass Betriebe teilweise trotz früherer Sanktionen erneut nicht konforme Produkte im Angebot hatten, unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Kontrollen.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Freitag: 8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr