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Viele Mängel im Chemikalienbereich

News

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr die Einhaltung des Chemikalienrechts bei Produkten und in Betrieben überprüft. 102 von 156 kontrollierten Produkten und 33 von 43 kontrollierten Betrieben waren zu beanstanden. Fünf Produkte mussten öffentlich zurückgerufen werden. 22 Produkte erfüllten die Kriterien für ein Verkaufsverbot.

Bei den kontrollierten Produkten handelt es sich um Stoffe und Zubereitungen wie Duftstoffe und Reinigungsmittel, Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel oder Fungizide, Pflanzenschutzmittel und Gegenstände wie Textilien, Kunststoffobjekte und Einweg-E-Zigaretten. 

Hauptbeanstandungsgründe bei den kontrollierten Produkten waren verbotene Inhaltsstoffe, fehlende Zulassung, nicht korrekte Einstufung, Kennzeichnungsmängel, Verpackungsmängel, Mängel im Sicherheitsdatenblatt, Nichtwahrnehmung der Meldepflicht sowie nicht gesetzeskonforme Anpreisung und Verletzung der Werbevorschriften. Fünf Produkte enthielten hohe Konzentrationen an einem verbotenen, fortpflanzungsgefährdenden Stoff und mussten vom Hersteller öffentlich zurückgerufen werden. Weitere 22 der insgesamt 156 untersuchten Produkte erfüllten unsere Kriterien für ein Verkaufsverbot, weil sie Mängel aufwiesen, die eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt darstellen. Bei einem Verkaufsverbot werden Produkte aus dem Handel entfernt und sind somit für Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr verfügbar. Ausserdem wurden 75 Mängel festgestellt, die nicht schwerwiegend waren. In diesen Fällen konnten die notwendigen Korrekturmassnahmen innert nützlicher Frist mit den zuständigen Betrieben vereinbart werden.

Bei den inspizierten Betrieben handelt es sich um solche, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, diese importieren oder verkaufen. Bei ihnen wurde die Nichtwahrnehmung der Selbstkontrolle, der Melde- bzw. Zulassungspflicht und der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Abgabebestimmungen, der personenbezogenen Vorschriften, der Werbebestimmungen und der Bestimmungen zum Umgang und zur Lagerung beanstandet. Massnahmen wurden verfügt wegen wiederholter Missachtung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorgaben, falscher Anpreisung von Bioziden bzw. Inverkehrbringen von Bioziden ohne gültige Zulassung, falscher Einstufung von Chemikalien mit Minderung der tatsächlichen Gefahr und Abgabe von Chemikalien an berufliche Endverbraucher ohne Sachkenntnisnachweis.

Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine ungenügende Beachtung der chemikalienrechtlichen Vorschriften hin. Viele der festgestellten Mängel entsprechen jedoch keiner unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt. Besonders bedenklich ist jedoch die schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt. Unsere Probenahme erfolgt risikobasiert und konzentriert sich auf verdächtige Produkte. Dennoch ist der hohe Anteil an Produkten mit schwerwiegenden Mängeln, die zu einem Rückruf oder Verkaufsverbot führen, inakzeptabel. Deshalb werden wir solche Kontrollen weiterführen.

Hinweise

Link zum vollständigen Bericht (Produkte)

Link zum vollständigen Bericht (Betriebe)

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
8.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr