Grosses Interesse an der Zukunft der IWB: Mehrheitliche Zustimmung zur Verselbständigung und ökologischen Orientierung der IWB

Die künftige Rechtsform der IWB (Industrielle Werke Basel) stösst auf grosses Interesse. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen energiepolitischen Ziele werden mehrheitlich unterstützt. Auch die Ausgliederung der IWB in eine öffentlichrechtliche Anstalt im Besitz des Kantons stösst auf grosse Zustimmung. Geteilte Meinungen zeichnen sich dagegen bei der Frage nach der künftigen Aufteilung der Zuständigkeiten ab sowie in der Frage ob ein zuverlässiger Betrieb und Unterhalt von Netzen Anlagen und Kraftwerksbeteiligungen eher von der Verwaltung oder von den IWB erbracht werden kann. Im Baudepartement wird jetzt ein Ratschlag für den Grossen Rat ausgearbeitet der die in der Vernehmlassung vorgebrachten Argumente soweit als möglich berücksichtigt.

Nach der kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassung zur Verselbständigung der IWB zeigt sich, dass die Vorschläge des Regierungsrates nach einer klaren Struktur der Verantwortlichkeiten in Teilen des linken Lagers gänzlich abgelehnt werden. Gebietskörperschaften, Parteien und Verbände des eher bürgerlichen Spektrums, Firmen und wirtschaftsnahe Verbände dagegen schätzen die von Regierungsrat vorgeschlagene Aufteilung der Zuständigkeiten und Kompetenzen als sinnvoll und zielführend ein. Unstrittig ist, dass der Grosse Rat auch künftig das IWB-Gesetz beschliessen soll, dass ohne seine Zustimmung keine Erhöhung des Dotationskapitals möglich ist und dass der Verkauf von Netzen oder wesentlichen Beteiligungen seiner Zustimmung bedürfen.

Eher strategische Kompetenzen wie die Wahl des Verwaltungsrates, die Entwicklung der Eigentümerstrategie und eines Leistungsauftrages oder die Entgegennahme der Rechnung will der Regierungsrat künftig selbst wahrnehmen, was allerdings im linken Spektrum auf Ablehnung stösst. Die Befürworter hingegen sehen in der vorgeschlagenen Kompetenzre¬gelung beträchtliche Vorteile. Sie erachten es als sinnvoll, wenn den IWB per Gesetz die grundlegenden Ziele vorgegeben werden und der Grosse Rat im Rahmen seiner parlamentarischen Instrumente Einfluss nimmt. Weiter reichende Kompetenzen erachten sie als hinderlich, weil die IWB dann nicht über gleich lange Spiesse wie andere Energieversorger verfügten und damit die Gefahr bestünde, dass die IWB ihre gute Ausgangslage rasch einbüssten.

Diese unterschiedlichen Einschätzungen beruhen auf einer unterschiedlichen Einschätzung des Marktumfeldes, in dem die IWB tätig sind. Der Regierungsrat, und mit ihm die Befürworter der Vorlage, sehen die IWB vor dem Hintergrund der Strommarktöffnung als Firma, welche grundsätzlich in Wettbewerbsbereichen aktiv ist und dazu auch noch Leistungen in Monopolbereichen erbringt. Die Ablehner sehen in den IWB einen Monopolbetrieb, der sekundär auch noch in Wettbewerbsbereichen tätig ist. Tatsächlich sind die IWB mehrheitlich im Wettbewerbsbereich tätig, da gut 70 Prozent der verkauften Strommenge künftig dem Wettbewerb unterliegen und Erdgas und Fernwärme seit jeher im Wettbewerb zu Öl oder Holzheizungen stehen. Lediglich eine kleine Menge der Stromversorgung und die Trinkwasserversorgung sind monopolistisch, diese beiden Bereiche machen nur 18 Prozent des Gesamtumsatzes der IWB aus.

Wesentliche Unterschiede gibt es auch in der Frage, wie gewährleistet werden kann, dass die Netze und Anlagen der IWB optimal unterhalten werden kann und wer ein zukunftsfähiges Portfolio an Kraftwerksbeteiligungen zusammenstellen soll. Der Regierungsrat und bürgerliche, liberale und wirtschaftsnahe Kreise meinen, dass die Kompetenzen hierfür bei den IWB liegen und dass folglich das Eigentum an Netzen, Anlagen und Beteiligungen an die IWB übergehen sollte. Die Parteien und Verbände des linken Spektrums meinen hingegen, dass die Verwaltung eine zuverlässige Versorgung besser garantieren und Kraftwerksbeteiligungen besser kalkulieren könne als ein am Markt befindliches Unternehmen.

Die vom Regierungsrat vorgeschlagene privatrechtliche Anstellung des Personals wird von den Personalverbänden VPOD und BAV sowie den linken Parteien abgelehnt. Die Meinung des Regierungsrates, eine im Markt erfolgreiche IWB bedürfe einer eigenständigen Personalpolitik, um leistungsorientierte Mitarbeitende halten und neue, engagierte Mitarbeitende gewinnen zu können, wird von diesen nicht geteilt. Der Regierungsrat ist dagegen der Ansicht, dass die Personalpolitik ein zentraler Pfeiler der Unternehmenspolitik ist und eine verselbständigte IWB auch im Personalbereich den entsprechenden Handlungsspielraum erhalten soll.

Die eingegangenen rund 25 Stellungnahmen von Gemeinden, Parteien, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen werden jetzt sorgfältig ausgewertet. Im Baudepartement wird ein Ratschlag für den Grossen Rat ausgearbeitet, der die in der Vernehmlassung vorgebrachten Argumente soweit als möglich berücksichtigt.

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