Der Beschluss für den 80 Millionen-Beitrag an Baselland ist rechtskräftig

Die Referendumsfrist zum Grossratsbeschluss zur Stärkung der Partnerschaft von Basel-Stadt und Baselland ist gestern unbenutzt abgelaufen. Damit ist der Beschluss sofort rechtskräftig. Er ermöglicht die Ausrichtung eines Entlastungsbeitrags von 80 Millionen Franken an den Kanton Basel-Landschaft.

Am 11. November 2015 hat der Grosse Rat zur Stärkung der Partnerschaft von Basel-Stadt und Baselland beschlossen, dem Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 2016 bis 2019 unter gewissen Vorbehalten einen Entlastungsbeitrag von 80 Millionen Franken auszurichten. Das Referendum gegen dieses Geschäft ist nicht ergriffen worden. Die Frist ist am Montag um Mitternacht unbenutzt abgelaufen. Der Grossratsbeschluss erwächst somit in Rechtskraft und wird sofort wirksam.

Die Ausrichtung des Entlastungsbeitrags steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Landschaft den Universitätsvertrag und die diesbezügliche Immobilienvereinbarung sowie den Kulturvertrag ungekündigt bis mindestens Ende 2019 weiterführt. Ein weiterer Vorbehalt ist, dass der Kanton Basel-Landschaft die Vereinbarungen zur Umsetzung der Pensionskassen-Reform der Universität, zur Impulsinvestition für die ETHZ und zur gemeinsamen Trägerschaft des Swiss TPH nicht ablehnt. Auch das kommunizierte Raumprogramm der Universität (z.B. Neubauten Biozentrum und Biomedizin) soll gemäss den bisherigen Beschlüssen weitergeführt werden.

Der Entlastungsbeitrag soll helfen, die Finanzlage des Partnerkantons Basel-Landschaft zu verbessern. Er soll zudem verhindern, dass die gemeinsamen Institutionen und somit der gemeinsame Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandort geschwächt werden.

nach oben