Revision des kantonalen Energiegesetzes

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die Revision des Energiegesetzes zur Beratung vor. Diese Gesetzesrevision ist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Basel erneuerbar – für eine sichere, saubere und günstige Energieversorgung“, die der Regierungsrat zur Ablehnung empfiehlt. Sein Gegenvorschlag zielt auf die Reduktion des CO2-Ausstosses und auf die Förderung der erneuerbaren Energieproduktion. Das revidierte Energiegesetz bildet die Basis, auf der die erfolgreiche kantonale Energiepolitik fortgesetzt und weiterentwickelt werden kann.

Mit dem Ratschlag zur Gesetzesrevision nimmt der Regierungsrat Stellung zur Volksinitiative „Basel erneuerbar – für eine sichere, saubere und günstige Energieversorgung“. Die Initiative fordert ein Festschreiben von zeitlich fixierten Klimazielen in der Kantonsverfassung. Der Regierungsrat hält dies auf Verfassungsebene nicht für sinnvoll und schlägt stattdessen eine Aktualisierung und Präzisierung des Energiegesetzes vor. Er übernimmt aus der Initiative die zentrale Stossrichtung einer langfristigen Dekarbonisierung der Energieproduktion im Kanton Basel-Stadt. In einer neuen Gesetzesbestimmung werden dazu zeitlich und quantitativ verbindliche Ziele und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen: Bis zum Jahr 2050 soll der CO2-Ausstoss pro Einwohner und Jahr in Basel höchstens eine Tonne betragen. Dazu soll die fossile Energieproduktion (Öl, Gas) für Warmwasser und Heizwärme möglichst auf erneuerbare Energien (Wärmepumpen, Fernwärme usw.) umgestellt und Energie insgesamt effizienter genutzt werden (Abwärme, Gebäudehüllensanierung usw.). Weitere zeitlich und quantitativ fixierte Zwischenziele sollen die Überprüfbarkeit des Prozesses unterstützen. Die Förderpolitik wird diesen Zielen und Massnahmen entsprechend neu ausgerichtet. Die Finanzierung hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen. Förderbeiträge können ohne Erhöhung der Abgabe aus dem kantonalen Förderabgabefonds und über Globalbeiträge des Bundes ausgerichtet werden.

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit der Revision des Energiegesetzes die fortschrittliche Energie- und Klimapolitik im Kanton sozial- und wirtschaftsverträglich voranzutreiben. Mit seinem Bericht beantwortet er auch zahlreiche parlamentarische Vorstösse zu Energiethemen.

Das heute geltende Energiegesetz wurde 1998 in Kraft gesetzt und letztmals 2009 angepasst. Die technischen und politischen Rahmenbedingungen haben sich seither geändert. Die vorgesehene Gesetzesrevision trägt diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung und berücksichtigt das revidierte CO2-Gesetz des Bundes, die Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die verschärften Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich.

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