Der Regierungsrat lehnt vier der fünf Motionen zum Eigenmietwert ab

Seit der letzten generellen Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften im Jahr 2001 haben sich die Verkaufspreise für Eigenheime in Basel-Stadt beinahe verdoppelt. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, führt die Steuerverwaltung gegenwärtig eine Neubewertung durch, um die Vermögenssteuerwerte zu aktualisieren wie auch den daraus abgeleiteten Eigenmietwert. Im Durchschnitt erhöhen sich die Eigenmietwerte um 18.2% und liegen mit einem Wert von durchschnittlich 63% der Markmiete äusserst knapp über der vom Bundesgericht vorgeschriebenen Mindestgrenze von 60%. Wohneigentum profitiert damit nach wie vor von einer grosszügigen Förderung. Gleichwohl wurden fünf Motionen eingereicht, die diese bundesrechtlich gebotene Anpassung verhindern wollen. Der Regierungsrat lehnt vier der fünf Motionen ab und beantragt, die Motion Haller in einen Anzug umzuwandeln.

Die letzte Neubewertung fand im Kanton Basel-Stadt im Jahre 2001 statt. In der Zwischenzeit haben sich die Liegenschaftspreise laut BKB-Eigenheim-Index fast verdoppelt, entsprechend sind auch die Mieten stark angestiegen. Dies führt dazu, dass die Vermögenssteuerwerte zurzeit nur noch durchschnittlich 45% des Marktwertes und die Eigenmietwerte nur noch 54% der Marktmiete betragen. Aufgrund dieser tiefen Werte und der geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze ist die Steuerverwaltung verpflichtet, die Liegenschaften neu zu bewerten. Sie führt deshalb zurzeit eine Neubewertung aller selbstgenutzten Liegenschaften durch.

Nach der Neubewertung werden die Vermögenssteuerwerte durchschnittlich 61% des Marktwertes betragen. Um den Anstieg der Eigenmietwerte abzudämpfen, hat der Regierungsrat im Mai 2016 die Berechnung des Eigenmietwertes nach unten angepasst. Nach der Neubewertung wird ein durchschnittlicher Eigenmietwert von 63% der Marktmiete erreicht. Dies liegt nur noch knapp über der untersten Limite gemäss Bundesgericht, denn dieses schreibt vor, dass kein Eigenmietwert unter 60% der Marktmiete liegen darf. Im Durchschnitt erhöhen sich die Eigenmietwerte um 18,2%. Bei 80% der Liegenschaften erhöht sich der Eigenmietwert um weniger als 30%. Dies ist angesichts der Tatsache, dass sich die Liegenschaftspreise seit der letzten Neubewertung fast verdoppelt haben, ein vertretbarer Anstieg. Zu beachten ist auch, dass die 63% nur einen Durchschnittswert darstellen. Würde man den Durchschnittswert weiter senken, wäre dies mit dem Bundesrecht nicht mehr vereinbar.

Gleichwohl hat der Grosse Rat im Juni fünf Motionen zur Stellungnahme an den Regierungsrat überwiesen, die eine Senkung des Eigenmietwertes verlangen. Vier der fünf Motionen lehnt der Regierungsrat ab, vor allem da sie zu Eigenmietwerten unter 60% führen würden, aber auch da sie – im Fall der Motionen Isler und Christ – zu einer erheblichen Verkomplizierung des Steuerverfahrens führen würden.

Die Forderung der Motion Haller, alle Eigenmietwerte so festzulegen, dass sie in jedem Einzelfall exakt und ausnahmslos 60% der Marktmiete betragen, ist nicht erfüllbar. Die Marktmiete einer selbstgenutzten Liegenschaft ist im Einzelfall in der Regel nicht bekannt. Die Eigenmietwerte individuell anhand von Mietzinsvergleichen im Einzelfall zu bestimmen, ist nicht praktikabel. Vergleichbare Objekte lassen sich nicht ohne weiteres finden. Der Regierungsrat möchte aber die von der Motion Haller ebenfalls geforderte Erleichterung bei selbst genutzten Wohnungen im eigenen Mehrfamilienhaus prüfen, deshalb beantragt er diese Motion als Anzug entgegen zu nehmen.

Die Steuerverwaltung hat aufgrund der hängigen Motionen und der Überprüfung der Methode das Versenden weiterer Verfügungen im Moment sistiert. Da sich aber nicht abzeichnet, dass die angewendete Methode fehlerhaft ist und die Anpassung bundesrechtskonform sein muss, wird die Steuerverwaltung den Versand der Verfügungen zeitgerecht wieder aufnehmen, so dass dieser wie geplant bis Ende Jahr abgeschlossen werden kann.

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