Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten - Bedingtes Feuerverbot

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt ist weiterhin erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht.

Wie im vergangenen Sommer besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Stadt eine erhebliche Waldbrandgefahr. Das Amt für Wald beider Basel ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen. Insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.

Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers auch im vergangenen Jahr sind die Böden sehr trocken. Für tiefwurzelnde Bäume ist keine Entspannung absehbar. Deshalb gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

•    Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen

•    Feuer jederzeit unter Kontrolle halten

•    Funkenwurf sofort löschen

•    Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen

•    Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten

•    Keine Raucherwaren wegwerfen

•    Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen

•    Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten.

In Basel-Landschaft gilt ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 3 und somit die gleichen Massnahmen wie im Kanton Basel-Stadt.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch

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