Regierungsrat beantragt Sonderschutz-Lieferwagen für die Kantonspolizei Basel-Stadt

Die Kantonspolizei Basel-Stadt verfügt über kein ballistisch-geschütztes Fahrzeug, das sie bei der Evakuation von verletzten oder gefährdeten Personen aus ungesicherten Gebieten oder zur Intervention in Extremsituationen (terroristischer Anschlag, Amok, Geiselnahme u. ä.) einsetzen kann. Um diese Sicherheitslücke zu schliessen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Beschaffung eines Sonderschutz-Lieferwagens in der Höhe von 800‘000 Franken.

Vor Jahresfrist hatte der Grosse Rat die Ausgaben zur Umsetzung des Massnahmenplanes «Radikalisierung und Terrorismus» grossmehrheitlich bewilligt – ausgenommen die Ausgaben von einer Million Franken für ein gepanzertes polizeiliches Sonderschutzfahrzeug (Sonderschutz-Lastkraftwagen). Stattdessen bewilligte das Kantonsparlament zusätzliche wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von 40‘000 Franken für die Miete eines Sonderschutzfahrzeuges. Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat dies vertieft abgeklärt. Sie ist nun, wie im zu Handen des Grossen Rates verabschiedeten Ausgabenbericht dargestellt, zum Schluss gekommen: Mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse und die zeitnahe Verfügbarkeit würden die Miete eines Armeefahrzeuges keine valable Option darstellen – und damit die Verwendung von Steuergeldern nicht rechtfertigen.

Sie hat daher weitere Optionen geprüft: Den polizeilichen Anforderungskatalog erfüllt neben dem vom Grossen Rat abgelehnten gepanzerten Sonderschutz-Lastkraftwagen nur ein ballistisch geschützter Sonderschutz-Lieferwagen. Fahrzeuge dieser Kategorie werden als Einsatz- und Transportfahrzeuge für Interventionskräfte hergestellt und konfiguriert. Der Sonderschutz-Lieferwagen kann durch die – verglichen mit den zur Verfügung stehenden militärischen Einsatzmitteln – geringen Ausmasse praktisch an allen Polizeistandorten eingestellt werden und ist umgehend einsatzbereit. Im urbanen Einsatzraum ist er einfacher zu manövrieren. Der neue Sonderschutz-Lieferwagen soll ausschliesslich in ausserordentlichen Einsatzlagen wie Evakuierung von Verletzten oder Unverletzten aus Räumen mit erhöhter oder akuter Bedrohung, Transport von Interventionsspezialisten in Räume mit erhöhter Bedrohung oder Transport von Personen bei erhöhter Gefahrenlage eingesetzt werden.

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