Waldentwicklungsplan Basel-Stadt: Auflage zur Stellungnahme

Das Amt für Wald beider Basel veröffentlicht den Entwurf des Waldentwicklungsplanes Basel-Stadt. Zum Entwurf kann jedermann Stellung nehmen.

Der Waldentwicklungsplan (WEP) legt für den Wald im Kanton Basel-Stadt Entwicklungsabsichten, allgemein gül­tige Bewirtschaftungsgrundsätze und für bestimmte Flächen und Themen auch Ziele und Umsetzungsmassnahmen fest. Der Zeithorizont sind die nächsten 15 Jahre. Der WEP richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die Waldeigentümer sind wichtige Partner bei der Umsetzung.

Der Entwurf des Waldentwicklungsplans wurde an Workshops mit Waldinteressierten erarbeitet. Zum veröffentlichten Entwurf kann jedermann Stellung nehmen.

Das Amt für Wald beider Basel veröffentlicht den Entwurf des Waldentwicklungsplanes Basel-Stadt. Der Entwurf wird vom 14. Oktober 2019 bis und mit 13. November 2019 in den Gemeindeverwaltungen der Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen, im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Dufourstrasse 40, Empfang sowie auf dem Amt für Wald beider Basel aufgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf auf der Internetseite www.wald-basel.ch anzusehen und auszudrucken.

Stellungnahmen zum Entwurf sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Amt für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, einzureichen.

Hinweise:

Guido Bader
Tel. 061 552 56 94
Kreisforstingenieur Basel-Stadt
Amt für Wald beider Basel

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