Coronavirus: Zum Bewilligungsverfahren von Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat hat im Nachgang zum bundesrätlichen Entscheid, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder zu erlauben, den nötigen kantonalen Bewilligungsprozess festgelegt und die kantonale Verordnung angepasst. Gesuche für Grossveranstaltungen müssen beim Gesundheitsdepartement eingereicht werden. Die angepasste kantonale Verordnung tritt auf Donnerstag, 1. Oktober 2020, in Kraft. Die Vorgaben für Veranstaltungen von 100 bis 1000 Personen, welche der Regierungsrat am 7. Juli 2020 beschlossen hat, haben weiterhin Gültigkeit.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder zu erlauben. Am 2. September 2020 hat der Bundesrat die Bewilligungsvoraussetzungen für die Grossveranstaltungen festgelegt und kommuniziert. Die Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen sind die Kantone. Wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert, kann ein Kanton eine Bewilligung widerrufen oder einschränkende Auflagen verfügen.

Der Regierungsrat hat im Nachgang zum bundesrätlichen Entscheid den nötigen Bewilligungsprozess im Kanton geregelt und entsprechend die Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen; SG 321.331) geändert. Eine weitergehende Verschärfung hat der Regierungsrat nicht vorgenommen. Im neuen Paragraph 2d wird festgelegt, dass die Gesuche beim Gesundheitsdepartement mit drei Wochen Vorlauf eingereicht werden müssen. Das Gesundheitsdepartement entscheidet abschliessend über das Bewilligungsgesuch. Weiter wird präzisiert, welche Unterlagen gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage eingereicht werden müssen. Nötig ist insbesondere ein Schutzkonzept, welches auf einer Risikoanalyse beruht und die erforderlichen Massnahmen vorsieht. Ist eine Veranstaltung zusätzlich bewilligungspflichtig, hat die Bewilligung des Gesundheitsdepartements vor dem ordentlichen Bewilligungsprozess vorzuliegen.

Das vollständige Gesuch und die nötigen Beilagen sind in elektronischer Form oder per Post mindestens drei Wochen vor der geplanten Grossveranstaltung beim Gesundheitsdepartement Basel-Stadt einzureichen (vorerst per E-Mail-Adresse: covid-veranstaltungen@bs.ch; im Verlaufe der nächsten Tage wird ein online-Formular aufgeschaltet).

Veranstaltungen mit 100 bis 1000 Besuchern unterstehen denselben Regeln wie bisher (siehe Medienmitteilung vom 8. Juli 2020) und benötigen weiterhin keine gesundheitspolizeiliche Bewilligung.

Die Änderungen der kantonalen Verordnung werden auf Donnerstag, 1. Oktober 2020, in Kraft gesetzt.

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