Gesamterneuerungswahlen: So werden die Wahlzettel korrekt ausgefüllt

Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen im Kanton Basel-Stadt am Wochenende vom 25. Oktober 2020 hat die Staatskanzlei einen Videobeitrag zum korrekten Ausfüllen der Wahlzettel erstellt.

Am Wochenende vom 25. Oktober 2020 stehen im Kanton Basel-Stadt Gesamterneuerungswahlen an. Gewählt werden die 100 Mitglieder des Grossen Rates und die sieben Mitglieder des Regierungsrates. Gleichzeitig wird auch das Regierungspräsidium erkoren.

Die Wahl der Mitglieder des Regierungsrates und die Wahl des Regierungspräsidiums erfolgen auf demselben Zettel. Oben auf dem Bogen geht es um die Wahl des Regierungsrats und unten um die Wahl des Regierungspräsidiums. Als Regierungspräsidentin oder Regierungspräsident sind nur Personen wählbar, die oben auf demselben Zettel bereits als Mitglied des Regierungsrates gewählt werden.

Bei den Grossratswahlen gibt es mehrere Listen. Aber nur eine einzige Liste des Grossen Rates darf in das Wahlcouvert gelegt werden, damit die Stimmabgabe gültig ist. Der gleiche Name darf höchstens dreimal aufgeführt werden.

Die Staatskanzlei weist auch nochmals darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis mit der blauen Schrift unbedingt zusammen mit den Wahlzetteln ins Couvert gesteckt werden muss. Das Adressfenster mit der Rücksendeadresse muss dabei durch das Couvertfenster sichtbar sein.

Die Staatskanzlei hat zum korrekten Ausfüllen der Wahlzettel einen Videobeitrag auf bs.ch (oder auf youtube.com) erstellt.

Die Wahlunterlagen, die ab kommenden Montag, 28. September 2020 verschickt werden, enthalten ebenfalls Anleitungen zur korrekten Stimmabgabe.

Hinweise:

Auf Twitter kommunizieren wir zu den Gesamterneuerungswahlen auf #WahlBS20.

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