Kantonale Mietzinsbeiträge für Geschäftsräume

Der Regierungsrat arbeitet einen Ratschlag aus, um Beiträge an Mietzinse für Geschäftsräumlichkeiten bezahlen zu können. Damit sollen baselstädtische Unternehmen in Zusammenhang mit COVID-19 entlastet werden.

Der Regierungsrat hat heute beschlossen, einen Ratschlag auszuarbeiten und umgehend dem Grossen Rat vorzulegen, um den Vermieterinnen und Vermietern von Geschäftsräumlichkeiten Beiträge auszurichten. Damit sollen baselstädtische Unternehmen in Zusammenhang mit COVID-19 entlastet werden. Der Regierungsrat nimmt dadurch den Vorschlag der vier Sozialpartner im Bereich der Geschäftsmieten (Mieterverband, Hauseigentümerverband, Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft und Wirteverband) auf, deren Initiative er ausdrücklich begrüsst.

Beiträge sollen an Vermietende mit Geschäftssitz im Kanton Basel-Stadt ausbezahlt werden, die sich mit ihrer Mieterschaft für die Zeit der Notmassnahmen auf eine Mietzinsreduktion von mindestens zwei Drittel der Brutto-Miete geeinigt haben. Im auszuarbeitenden Ratschlag wird eine Regelung angestrebt, bei der die Vermieterschaft, die Mieterschaft und der Kanton je einen Drittel des ursprünglichen Mietzinses übernehmen. Beitragsberechtigt sind Mietverhältnisse mit Monatsmieten bis höchstens 20‘000 Franken.

Der Anspruch würde bestehen, bis die Massnahmen des Bundesrates zum Schutz gegen den Corona-Virus aufgehoben werden, längstens aber für drei Monate. Die Inkraftsetzung würde rückwirkend auf den 1. April 2020 erfolgen.

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