Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • die Verordnung betreffend Gewährung von Startup-Bürgschaften infolge COVID-19-Pandemie erlassen. Mit den so geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen beteiligt sich der Kanton Basel-Stadt rückwirkend ab 1. Mai 2020 am Bürgschaftsprogramm des Bundes für wissenschafts- oder technologiebasierte Start-ups, die unter den Folgen der COVID-19-Pandemie an Liquiditätsengpässen leiden. Der Kanton trägt 35 Prozent des Bürgschaftsrisikos, der Bund 65 Prozent. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, eine Grundlage für die Ausrichtung kantonaler Beiträge für Härtefälle zu schaffen. Dies in Ergänzung zum Grossratsbeschluss vom 13. Mai 2020 zur „Ausrichtung von Beiträgen an Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten zur Unterstützung für baselstädtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)“. Damit kann für einen weiteren Kreis von Unternehmen  und selbständig Erwerbenden eine Entlastung bei den Geschäftsunkosten ermöglicht werden, für welche das Dreidrittelmodel nicht zur Anwendung kommt. (Auskunft: Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, , Tel. 061 267 85 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mirjam Ballmer, GB) betreffend „Verbreiterungen von Velospuren abzuschreiben. Der Anzug regt an, die Platzverhältnisse im fahrenden Verkehr für Velos zu verbessern. Im Rahmen der Überarbeitung des Teilrichtplans Velo und dessen Erlass im Juli 2019 wurden die Anregungen des Anzugs berücksichtigt. Dies gewährleistet, dass sie künftig bei grösseren Bauvorhaben im Rahmen der Erhaltungsplanung einfliessen. Die Veloanliegen in der St. Alban-Vorstadt sind im per Volksabstimmung beschlossenen Projekt bereits berücksichtigt. (Auskunft: Martina Münch, Gestaltung, Stadtraum und Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Barbara Wegmann, GB) betreffend „Förderung von gemeinschaftlichem und öffentlichem Raumangebot“ abzuschreiben. Gerade bei den im Anzug erwähnten grösseren baulichen Entwicklungen nimmt der Kanton über die zugehörigen Planungsverfahren gezielt Einfluss zugunsten öffentlicher oder publikumsbezogener Raumangebote, sei es durch entsprechende Rahmenvorgaben in den Wettbewerbsverfahren oder durch Vorgaben in den Bebauungsplänen. Die Mehrwertabgabe ist nicht das geeignete Instrument zur Förderung eines gemeinschaftlichen und öffentlichen Raumangebotes, da sie nicht auf diese Thematik ausgerichtet ist. (Auskunft: Rainer Volman, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 42 33)
  • dem Grossen Rat die explizite Verankerung des Agglomerationsprogramms im Bau- und Planungsgesetz sowie die Mittel zur Finanzierung der Mitgliederbeiträge an den Verein Agglo Basel in Höhe von insgesamt 3,130 Millionen Franken für die Jahre 2021 bis 2025 beantragt. Die Fortführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist für den Kanton und die ganze Agglomeration von sehr grossem Nutzen. Darüber hinaus ist Basel-Stadt dank der Agglomerationsprogramme Nutzniesser direkter Beiträge des Bundes an der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen auf Kantonsgebiet. (Auskunft: Alain Groff, Leiter Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 57)
  • gemäss den Bestimmungen des Staatsvertrags über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel den Jahresabschluss 2019 und den Leistungsbericht der Universität 2019 zur Kenntnis genommen und seinen diesbezüglichen Bericht an den Grossen Rat verabschiedet. Der Regierungsrat stellt mit Befriedigung fest, dass die vierte Leistungsperiode der Universität seit Abschluss des Staatsvertrags über die gemeinsame Trägerschaft gemäss der strategischen Planung und den Vorgaben des Leistungsauftrags erfolgreich verläuft. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel für das Studienjahr 2020/2021 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin sowie zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt. In allen drei Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität. Der Numerus Clausus wird auf der Grundlage eines Eignungstests durchgeführt. Es gibt eine Notfallplanung, falls dieser wegen der Corona-Pandemie nicht in der bisherigen Form durchgeführt werden kann. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • den Jahresbericht des Mehrwertabgabefonds 2019 zur Kenntnis genommen. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2019 rund 13,6 Mio. Franken und die Ausgaben rund 5,9 Mio. Franken. Für die Jahre 2020-2021 sind Ausgaben von rund 28 Mio. Franken für die Finanzierung von bereits bewilligten Projekten geplant. Die Ausgaben für noch nicht bewilligte Projekte werden für die kommenden zwei Jahre auf 8,6 Mio. Franken geschätzt. Mit den Einnahmen des Mehrwertabgabefonds werden öffentliche Grünräume neu geschaffen oder attraktiver gestaltet sowie Massnahmen gegen die Klimaerwärmung und für mehr Biodiversität umgesetzt. (Auskunft: Christiane Dannenberger, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 45)
  • den Jahresbericht der Anlaufstelle Radikalisierung zur Kenntnis genommen. Um künftig eine sinnvolle Abgrenzung zum geplanten Bedrohungsmanagement zu erhalten und Klarheit in Bezug auf die strategische Aufgabe der Task-Force Radikalisierung zu schaffen, wird die Task-Force Radikalisierung umbenannt und neu ausgerichtet als „Interdepartementale Strategiegruppe Extremismus und Radikalisierung“ (ISER). Sie beobachtet gesellschaftliche Entwicklungen, analysiert die Gesamtsituation im Kanton Basel-Stadt, berät kantonale Stellen und entwickelt bei Bedarf Strategien und Massnahmenempfehlungen zur Prävention von Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen Bund, Kanton und Politik bei strategischen Prozessen und Konzepten. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2019 der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH)  genehmigt. Die SRH blicken auf ein erfolgreiches zwölftes Geschäftsjahr seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zurück. Die Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem Jahresergebnis (flexibler Baurechtszins) von 8'023'259 Franken ab. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • 61 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

Die nächste Regierungsratssitzung findet am Dienstag, 2. Juni 2020 statt.

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