Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • den Direktor des Bundesamts für Strassen (ASTRA) per Brief um eine Temporeduktion auf der Osttangente gebeten. Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass die heute stark belasteten Quartiere entlang der Osttangente mit einer kostengünstigen Anordnung von Tempo 60 für Lastwagen bereits kurzfristig von Lärm entlastet werden könnten. Der Grosse Rat hat am 14. Mai 2020 den Regierungsrat dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene für Tempo 60 anstatt Tempo 80 für Lastwagen auf der gesamten Osttangente einzusetzen. (Auskunft: Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt/Kantonsingenieur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 24)
  • Kenntnis genommen vom Bericht über die effektiven finanziellen Auswirkungen der im März betroffenen Sofortmassnahmen bei den Immobilien im Finanzvermögen. Beim Erlass der Geschäftsmieten der von der Schliessung direkt betroffenen Mieterinnen und Mieter des Kantons betrug der Mieterlass total 619‘000 Franken. Mit der Tarifsenkung in den Parkhäusern Steinen, Elisabethen, Storchen und St. Jakob auf generell 1 Franken pro Stunde und den Ertragseinbussen bei den Kurzparkieren in allen fünf staatlichen Parkhäusern durch die tiefere Auslastung kumuliert sich der Ertragsausfall während den Monaten April und Mai 2020 auf total 1,74 Mio. Franken. Den Spitälern USB und UKBB wurde zudem während der Dauer von 2 Monaten die Gebühren für die Dauerparkkarten im Parkhaus City erlassen. Für das ursprüngliche Kontingent beträgt der Ertragsausfall 320‘000 Franken; die während den beiden Monaten zusätzlich in Anspruch genommenen Karten entsprechen einem Wert von 500‘000 Franken. (Auskunft: Rolf Borner, Leiter IBS, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15
  • dem Grossen Rat beantragt, Basel Tourismus für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche Betriebsbeiträge in Höhe von insgesamt maximal 1,4 Mio. Franken zu gewähren, damit der Leistungsauftrag des Kantons erfüllt und die damit verbundenen Dienstleistungen für die Gäste erbracht werden können. Die zusätzlichen Mittel bewahren Basel Tourismus vor einer Restrukturierung und/oder Verschuldung und ermöglichen, die Grundlagen für einen Aufschwung nach der COVID-19-Krise zu legen. Zusätzlich wird Basel Tourismus dieses Jahr mit 300‘000 Franken für eine Marketingkampagne zur Nachfragestimulierung unterstützt – dies zulasten des Kompetenzkontos des Regierungsrates. Die Schutzmassnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie und der wirtschaftliche Einbruch trafen Basel Tourismus als zentrale Organisation der Tourismusförderung unvermittelt – mit gravierenden negativen finanziellen Folgen. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • dem Grossen Rat eine Vorlage zur Teilrevision des Staatsbeitragsgesetzes zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Überbrückungsmassnahmen durch den Regierungsrat unterbreitet und in diesem Zusammenhang beantragt, die Motion Franziska Reinhard (SP) betreffend «Schliessung von unverschuldeten Liquiditätslücken bei Staatsbeitragsempfängern» abzuschreiben. Durch den komplexen Verwaltungs- und Politikprozess können bei der Erneuerung von Staatsbeiträgen unvermeidbare Verzögerungen entstehen. Dies kann in Einzelfällen zu Liquiditätsengpässen bei Empfängerinnen und Empfängern von Staatsbeiträgen führen. Dies soll durch die Gesetzesanpassung behoben werden. (Auskunft: Yvette Harder, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Daniela Stumpf, SVP) betreffend „jeder Schüler ein Retter bzw. jede Schülerin eine Retterin“ abzuschreiben. Die Wichtigkeit im Umgang mit lebensrettenden Sofortmassnahmen und medizinischen Notfällen im Schulumfeld ist unbestritten. Deshalb wird ab dem Schuljahr 2020/21 an jedem Schulstandort der Volksschule Basel-Stadt ein Erste-Hilfe-Team aus Mitarbeitenden der Schulen aufgebaut. Durch den Erwerb von fachlichen Kompetenzen können sie auch eine wichtige Rolle als Instruktoren, Vermittler oder Interaktionspartner gegenüber den Schülerinnen und Schülern einnehmen. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss, SP) betreffend „eine zusätzliche Woche Ferien für Lernende beim Kanton Basel-Stadt“ abzuschreiben. Der Regierungsrat schlägt nach einer vertieften Prüfung dieses Anliegens vor, seinen rund 200 Lernenden in der beruflichen Grundbildung pro Lehrjahr fünf zusätzliche bezahlte freie Tage zur Verfügung zu stellen, welche die Lernenden insbesondere für die Prüfungsvorbereitung flexibel und ihren Bedürfnissen entsprechend einsetzen können. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin HR Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • den Bericht „Wirtschaftsflächen im Kanton Basel-Stadt 2019/2020“ zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Absicht des Regierungsrats, wirtschaftliche Schwerpunkte verdichtet zu entwickeln, der aktiven Bodenpolitik des Kantons im Bereich der Wirtschaftsflächen sowie der Initiativen verschiedener Grundeigentümer zur Schaffung neuer Flächen für wirtschaftliche Nutzungen wird sich mittel- bis langfristig die Verfügbarkeit geeigneter Angebote für Unternehmen erhöhen. Der Regierungsrat misst der Entwicklung neuer Flächenangebote und der in Transformation befindlichen Areale im Kanton Basel-Stadt eine hohe Wichtigkeit zu. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • die Bilanz des Gesundheitsdepartements zu den Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen für Neobiota für die letzten fünf Jahre zur Kenntnis genommen und die Weiterführung des Massnahmenplans 2015 ff. und die Koordination sowie die Durchführung von gezielten Informations-, Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen bezüglich Neobiota befürwortet. Organismen, welche für Mensch, Tier und Umwelt schädlich sein können, müssen gemäss der Freisetzungsverordnung überwacht und bekämpft werden. Zu den schädlichen Organismen gehören insbesondere die gebietsfremden, sich aggressiv ausbreitenden Pflanzen oder Tiere, sogenannte invasive Neobiota, welche zudem die einheimischen Arten stark bedrohen. (Auskunft: Dr. Dirk Hamburger, Biosicherheitsinspektor, Kantonales Laboratorium, Gesundheitsdepartement, 061 385 25 93)
  • die Änderung der Ausführungsbestimmungen der Industriellen Werke Basel IWB betreffend die Abgabe von Strom, Gas und Wasser genehmigt. Vorgenommen wurden Präzisierungen und Bereinigungen zur Vermeidung unterschiedlicher Interpretationen. Sie stehen im Zusammenhang mit den Regelungen zur Festlegung der Anschlussgebühren. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • Verordnung über die Gebühren für die Bewilligung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte angepasst. Damit werden erstens die neuen Bezeichnungen der Bundeserlasse aufgenommen. Zweitens wird die vom Bund ab 1. Januar 2019 aufgehobene Bewilligungspflicht für anerkannte sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen nachvollzogen. Die Erwerbstätigkeit dieser Personenkategorien müssen nur noch dem Migrationsamt gemeldet werden. Die Bewilligungspflicht gilt nur noch für Schutzbedürftige. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • den Jahresbericht der Christoph Merian Stiftung über die Umsetzung des Schwerpunktprogramms 2019 zur Kenntnis genommen und das Schwerpunktprogramm 2021-2024 in den Förderbereichen Soziales, Kultur, Natur und Lebensraum Stadt genehmigt. Es sieht die Förderschwerpunkte «Sozialer Zusammenhalt», «Partnerschaften», «Entwicklung und Innovation», «Kulturprojekte», «Stadtnatur» sowie «Lebensraum Stadt – Nachhaltige Entwicklung» vor. Im Vergleich zum Förderprogramm 2017-2020 bleiben sowohl die Strategie als auch die bedarfsorientierten Förderschwerpunkte im Grundsatz bestehen. Neu ist der Förderschwerpunkt «Stadtnatur», welcher sich dem Erhalt der Biodiversität sowie der Schaffung und dem Erhalt von naturnahen Lebensräumen in der Stadt widmet. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Stv. Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
  • im Hinblick auf die mögliche Einführung eines kantonalen Mindestlohnes im Kanton Basel-Stadt die vom Bund vorgesehene Anpassung des Entsendegesetzes in der eidgenössischen Vernehmlassung befürwortet. Vorgesehen ist, dass auch die Nichteinhaltung kantonaler Mindestlöhne sanktioniert werden kann. Sowohl das geplante Mindestlohngesetz als auch die Initiative sind so ausformuliert, dass Entsandte im Kanton Basel-Stadt unter den Geltungsbereich eines kantonalen Mindestlohns fallen würden. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung abgelehnt, alle Kantone zu verpflichten, bei den Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Sie würde bedarfsgerechte und politisch abgestützte kantonale Lösungen verhindern und namentlich in Widerspruch zu den Grundsätzen des gerade in der Familienpolitik stark verankerten Föderalismus stehen. Die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft hat für Basel-Stadt keine Relevanz. (Auskunft: Mike Oberholzer, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, c/o Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 22 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Gesetz) grundsätzlich begrüsst, da es die weiterhin notwendigen Bekämpfungsmassnahmen demokratisch legitimiert. Der Regierungsrat erachtet es aber als notwendig, die Kantone in der nunmehr geltenden besonderen Lage wieder stärker und frühzeitig in die Entscheidprozesse des Bundes einzubinden und ihnen möglichst viel Autonomie bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen einzuräumen. Das COVID-19-Gesetz soll die Grundlage dafür schaffen, dass der Bundesrat die bereits in verfassungs-unmittelbaren Verordnungen beschlossenen Massnahmen fortführen kann, die für die Bewältigung der COVID-19-Epidemie weiterhin nötig sind. (Auskunft: Regierungsrat Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartements, erreichbar via Anne Tschudin, Tel. +41 61 267 43 15, anne.tschudin@bs.ch, Leiterin Kommunikation)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform der Verrechnungssteuer im Grundsatz begrüsst. Die Vorlage bringt jedoch für die Kantone zusätzliche finanzielle Risiken und erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Für diese Problemfelder, insbesondere die Aufteilung der Risiken zwischen Bund und Kantonen, müssen in Zusammenarbeit mit den Kantonen zwingend Lösungen erarbeitet werden. (Auskunft: Marc Enz, Stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung  die vorgesehene Revision des Energiegesetzes grundsätzlich begrüsst. Sie verfolgt das Ziel, die Erzeugung erneuerbarer Energie auszubauen und die Versorgungssicherheit zu steigern. Diese Zielsetzung entspricht dem Grundgedanken der baselstädtischen Energiepolitik. Trotzdem werden Anregungen zur Verbesserung der Vorlage dargelegt. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • 19 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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