Notdach für das älteste Bauernhaus des Kantons angeordnet

Der Regierungsrat hat den Bau eines Notdaches über dem ältesten Bauernhaus des Kantons Basel-Stadt angeordnet. Das Dach soll die weitere Zerstörung des über 450 Jahre alten Gebäudes in Bettingen verhindern. Die Eigentümerschaft hat bisher trotz Aufforderungen keine Massnahmen zum Schutz des eingetragenen Denkmals ergriffen.

Das älteste erhaltene Bauernhaus des Kantons Basel-Stadt entstand Mitte des 16. Jahrhunderts und steht in Bettingen. Es ist in authentischem Zustand erhalten geblieben und weist einen hohen kulturgeschichtlichen Wert auf. Seit 2011 steht es unter Denkmalschutz. Leider hat sich der bauliche Zustand des Hauses in den letzten Jahren stark verschlechtert. Das Dach ist beschädigt, wodurch Teile des Inneren des Gebäudes der Witterung schutzlos ausgesetzt sind. Das Bauernhaus droht irreparabel Schaden zu nehmen.

Die Eigentümerschaft hat das Dach trotz mehrfacher Aufforderung bisher nicht instand gestellt. Der Regierungsrat beauftragt deshalb das Bau- und Verkehrsdepartement, ein Notdach über dem Gebäude zu bauen, falls die Eigentümerschaft weiterhin nicht handelt. Das Dach soll den Erhalt und Bestand des Bauernhauses sichern und weitere Schäden verhindern.

Die Kosten für das Notdach belaufen sich schätzungsweise auf 130‘000 bis 150‘000 Franken. Die Notbedachung ist subventionsberechtigt. Die Denkmalpflege wird bei der Kommission für Denkmalsubventionen, bei der Gemeinde Bettingen und beim Bundesamt für Kultur einen Antrag um finanzielle Unterstützung stellen.

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