Härtefall-Unterstützung für Hotellerie, Gastronomie und weitere Branchen - aktueller Stand

Aktuell werden aus dem kantonalen Unterstützungsprogramm insgesamt 3.23 Millionen Franken an Hotels, Restaurants, Tourismusbetriebe und weitere Unternehmen ausbezahlt. Für die Härtefall-Unterstützung stehen in Basel-Stadt knapp 74.5 Millionen Franken zur Verfügung.

Im Unterstützungsprogramm von Basel-Stadt für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus sind aktuell gesamthaft 3.23 Millionen Franken bewilligt. Die Beiträge werden am 13. Januar 2021 ausbezahlt. An seiner heutigen Sitzung bewilligte das Fachgremium Gesuche im Umfang von 1.2 Millionen Franken. Im Vordergrund stehen Gesuche von Hotels und Gastronomiebetrieben inkl. Bars. Gesuche kommen auch von Reisebüros, Reisebusunternehmen, Schaustellern und Markthändlerinnen, Caterern und Kongressunternehmen. Seit 5. Januar 2021 können zudem Zulieferer von Restaurants und Hotels inkl. Wäschereien sowie Unternehmen für Freizeitaktivitäten (Fitnessstudios, Tanzstudios, Kletterhallen, Escape-Rooms) ihr Gesuch einreichen. Das vom Regierungsrat gewählte Fachgremium prüft die Gesuche und sorgt bei Gutheissung für eine effiziente Auszahlung.

Eingereicht sind bisher 300 Gesuche, davon müssen bei 20 Gesuche noch Rückfragen beantwortet werden. Die 300 Gesuche umfassen ein Gesamtvolumen von über 6 Millionen Franken. Diese Gesamtsumme betrifft ausschliesslich die vom Kanton Basel-Stadt zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Sollte der Bundesrat am 13. Januar 2021 sämtliche während mindestens 60 Tagen behördlich geschlossenen Betriebe zu Härtefällen erklären, können für diejenigen Gesuchsteller, die kantonal bereits bewilligt sind, gegen Ende Januar auch die Bundesmittel ausbezahlt werden.

Für das Unterstützungsprogramm stehen gesamthaft knapp 74.5 Millionen Franken zur Verfügung, vom Kanton: 25.45 Millionen Franken und vom Bund: 48.98 Millionen Franken. Der Kanton entnimmt seinen Beitrag aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) und macht daraus ebenfalls die Vorfinanzierung für den Bundesbeitrag.

Hinweise:

Informationen unter www.hilfe-hgt.bs.ch

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