Juristisches Gutachten bestätigt die bisherige Zoll-Praxis in der Grenzzone

Das Präsidialdepartement hat die vom Bund geplanten Einschränkungen beim Marktwarenverkehr in der Grenzzone von Prof. Dr. Markus Schefer von der Universität Basel juristisch beurteilen lassen. Das Gutachten zeigt, dass die bisherige Praxis der Zollbefreiung von Marktgütern im Dreiländereck in keiner Weise das Zollgesetz verletzt. Regierungspräsident Beat Jans interveniert deshalb erneut bei Bundesrat Ueli Maurer.

Auf den 1. Januar 2022 soll eine neue Richtlinie der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zum Marktverkehr in der Grenzzone in Kraft treten. Die neue Richtlinie enthält gegenüber der bisherigen Regelung eine neue Definition des erweiterten Marktverkehrs und damit bedeutsame Einschränkungen der bisherigen Einfuhrpraxis. Neu fallen entgegen der bisherigen Praxis andere Formen des Verkaufs im Grenzgebiet wie zum Beispiel der Verkauf von Gemüse im Abonnement mit Versand an einen Abholort oder den Wohnort, nicht mehr unter die erleichterten Einfuhrbestimmungen. Die Eidgenössischen Zollverwaltung begründet die geplante Änderung damit, dass die aktuelle Auslegung des Marktverkehrs nicht rechtmässig sei.

Das Präsidialdepartement hat deshalb eine rechtliche Beurteilung bei Prof. Markus Schefer (Juristische Fakultät der Universität Basel) in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat die Frage untersucht, ob eine Änderung der bisherigen Praxis in der Grenzzone des Dreiländerecks aus rechtlichen Gründen nötig sei.

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die bisherige Praxis der Zollbefreiung und Zollerleichterung von Marktgütern in der Grenzzone im Dreiländereck in keiner Weise das Zollgesetz oder die Zollverordnung verletzt. Ebenso wenig verstösst sie gegen die entsprechenden Abkommen mit Deutschland bzw. Frankreich. Vielmehr entspricht sie Art. 25 der Zollverordnung, wonach Waren des Marktverkehrs zollfrei sind, wenn sie u.a. innerhalb der inländischen Grenzzone an natürliche Personen für deren eigenen Bedarf verkauft werden. Es ergibt sich somit gemäss Gutachten aus dem Bundesrecht, den entsprechenden Abkommen und der langjährig geübten Praxis keine rechtliche Notwendigkeit für eine Verschärfung der Einfuhrbestimmungen. Die vom Bund geplanten Verschärfungen in der neuen Zollrichtlinie stehen gar in Konflikt zum Gedanken der Erleichterung des Grenzzonenverkehrs, welcher sowohl in den Grenzabkommen als auch in den Bestimmungen des Bundesrechts im Vordergrund steht.

Regierungspräsident Beat Jans wendet sich auf Grundlage dieser Ergebnisse erneut mit einem Schreiben an den zuständigen Bundesrat. Er fordert nachdrücklich, dass die bestehende Regelung und langjährige Praxis beim Marktverkehr in der Grenzzone im Dreiländereck nach dem 1. Januar 2022 gültig bleibt. Im Kanton Basel-Stadt, der zu rund zwei Drittel an das Elsass und an Baden-Württemberg anstösst, hat die Versorgung von Lebensmitteln aus der grenznahen Region im Dreiländereck eine lange Tradition und ist in der Region unbestritten. Dies umfasst auch moderne Formen des Direktverkaufs, wie Abonnemente und Onlinebestellungen. «Kurze Versorgungswege sind ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und auch aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüssen. Zollrechtliche Einschränkungen machen überhaupt keinen Sinn. Und wie man sieht gibt uns das Gutachten recht,» erklärt Regierungspräsident Beat Jans.

 

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