Keine Änderung des Wohnraumfördergesetzes bis «JA zum ECHTEN Wohnschutz» in Kraft tritt

Der Regierungsrat hat heute entschieden, dass die vom Grossen Rat beschlossene Revision des Wohnraumfördergesetzes und die damit zusammenhängende Wohnraumschutzverordnung nicht per 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Grund ist die von der Stimmbevölkerung angenommene Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz».

Mit Beschluss vom 29. Juni 2021 legte der Regierungsrat fest, die neue Verordnung über den Schutz von Wohnraum zusammen mit der Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Nun hat die Bevölkerung am 28. November die Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz» vom Mieterverband angenommen, was eine erneute Änderung des Wohnraumfördergesetzes zur Folge hat. Gemäss dem Initiativtext müssen die Änderungen sechs Monate nach Annahme durch das Volk in Kraft treten.

Würde der Regierungsrat am Beschluss vom 29. Juni 2021 festhalten, hätte dies zur Folge, dass die vom Grossen Rat beschlossene Revision des Wohnraumfördergesetzes und die damit zusammenhängende Wohnraumschutzverordnung nur zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 28. Mai 2022 gelten würden. Anschliessend würden sie durch den Initiativtext und eine entsprechende neue Ausführungsverordnung abgelöst.

Für Bewilligungen und Auflagen, die zwischen dem 1. Januar und dem 28. Mai 2022 erteilt werden, müssten dann Übergangslösungen geschaffen werden. Andernfalls wäre mit erheblichen Vollzugsschwierigkeiten und über Jahre hinweg bestehenden Doppelspurigkeiten zu rechnen. Gleichzeitig hätte die Inkraftsetzung für die Dauer von lediglich fünf Monaten eine enorme Rechtsunsicherheit für Mieterinnen und Mieter wie auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zur Folge.

Der Regierungsrat hält es deshalb für angezeigt, dass bis zum 28. Mai 2022 die bisherige Gesetzeslage gilt. Die zuständigen Stellen arbeiten unter Hochdruck darauf hin, dass der Initiativtext und die entsprechende Ausführungsverordnung auf Ende Mai 2022 hin umgesetzt werden kann.

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