Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Initiative «für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Initiative, mehr Flächen des Strassenraums für Grünflächen und Bäume zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Forderung nach Umwandlung von fünf Prozent des Strassenraumes innert zehn Jahren hält er aber für technisch, finanziell und planungsrechtlich kaum umsetzbar. Der Regierungsrat möchte die Initiative deshalb im Detail prüfen und nach Möglichkeit einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Mit diesem Vorgehen können die Anliegen der Gute-Luft-Initiative auch mit den verwandten Anliegen der zeitgleich eingereichten Initiative «für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» koordiniert werden. (Auskunft: Susanne Fischer, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 57)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Initiative «für eine zukunftsfähige Mobilität» (Zukunfts-Initiative) zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Initiative für mehr Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr. Die konkrete Forderung nach Umwandlung von fünf Prozent des Strassenraumes innert zehn Jahren hält er aber für technisch, finanziell und planungsrechtlich kaum umsetzbar. Der Regierungsrat möchte die Initiative deshalb im Detail prüfen und nach Möglichkeit einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Mit diesem Vorgehen können die Anliegen der Zukunfts-Initiative auch mit den verwandten Anliegen der zeitgleich eingereichten Initiative «für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» koordiniert werden. (Auskunft: Simon Kettner, Mobilität/Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.061 267 81 19)
  • in Erfüllung der Motion Jürg Stöcklin (GAB) betreffend «die Vermeidung von nicht amortisierbaren Investitionen und einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung durch die IWB bis 2050 (Dekarbonisierung)» dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des IWB-Gesetzes gemäss Motion aber mit deutlich verkürzten Fristvorgaben unterbreitet. Die erdgasbasierte Wärmeversorgung in soll Basel-Stadt bereits im Jahr 2040 (statt wie gefordert 2050), im ausserkantonalen Versorgungsgebiet möglichst bis zum Jahr 2050 (statt wie gefordert 2060) beendet werden. Diese kürzeren Fristen sind aus Sicht des Regierungsrats betriebswirtschaftlich und klimapolitisch sinnvoller. Eine noch frühere Beendigung der Erdgasversorgung zur Wärmeerzeugung auf 2035 hin, lehnt der Regierungsrat ab. Solches wäre mit wenig ökologischem Mehrnutzen, aber potentiell hohen Zusatzkosten verbunden. Die vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung soll nach der Fertigstellung des Fernwärme-Ausbaus erfolgen. (Auskunft: Regierungsrat Kaspar Sutter, Vorsteher WSU, Tel. 061 267 85 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Beatrice Messerli, (GAB) betreffend «Verbot einer diskriminierenden Geschäftspraxis durch die Basler Kantonalbank und ihre Tochterfirma Bank Cler» nicht zu überweisen. Die Schweizer Banken, darunter auch die BKB oder Bank Cler, sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, Rechts- und Reputationsrisiken zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Diese Risikoabwägung liegt in der Autonomie des Bankrates der BKB oder Verwaltungsrates der Bank Cler. Der Regierungsrat erachtet es nicht als sinnvoll, die BKB oder die Bank Cler mit Gesetzesänderungen zu potentiell risikobehafteten Aktivitäten zu verpflichten. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Claudio Miozzari, SP) betreffend «mehr männliche Betreuungs- und Lehrpersonen in Basler Kitas, Tagesstrukturen, Kindergärten und Primarschulen» abzuschreiben. Das Aufbrechen stereotyper Rollenbilder erfordert ein grundlegendes Umdenken. Die Gesellschaft ist als Ganzes gefragt, sich mit der Thematik zu befassen. Der Regierungsrat erachtet es aber nicht für sinnvoll, einen Richtwert für die Geschlechterverteilung bei Mitarbeitenden in Kitas, Tagesstrukturen, Kindergärten und Primarschulen festzulegen. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Oliver Bolliger, GAB) betreffend «schadensmindernden Massnahmen bei Kokain-Abhängigkeit» abzuschreiben. Der momentane Wissensstand und die aktuelle Datenlage rechtfertigen einen flächendeckenden Einsatz von Methylphenidat zur Behandlung einer Kokainabhängigkeit nicht. Da die Risiken einer Abgabe von Kokain einen möglichen Gewinn für die Gesundheit der Konsumierenden deutlich überwiegen, ist eine kontrollierte Kokainabgabe nicht zielführend. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss, SP) betreffend «Überprüfung der Assistenzstellen in Hausarztpraxen» abzuschreiben. Das kantonale Förderprogramm der Praxisassistenzstellen ermöglicht eine qualitativ hohe Ausbildung zur Hausarztmedizin und trägt zu einer günstigen Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Situation in der medizinischen Grundversorgung trotz der erwarteten Ehöhung des Altersquotienten aufgrund der getroffenen Massnahmen stabil bleiben wird und daher kein Bedarf besteht, die Finanzierung des Programms aufzustocken. (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Lisa Mathys, SP) betreffend «Asphaltkollektoren auf Nordwestschweizer Strassen» abzuschreiben. Zur Speicherung von Wärme aus Asphaltkollektoren eignen sich Gebiete mit stehendem Grund­wasservorkommen, was in Basel nicht der Fall ist. Der Einsatz der Asphaltkollektoren beschränkt sich somit auf die Regeneration von Erdsonden. Ob dies funktioniert, wird zurzeit im Kanton Zürich in einem Pilotprojekt untersucht. Ein zusätzliches Pilotprojekt in Basel ist deshalb nicht sinnvoll. Wegen des gut ausgebauten Fernwärmenetzes im Kanton Basel-Stadt ist das mögliche Eisatzgebiet von Asphaltkollektoren zusätzlich eingeschränkt. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 01)
  • das aktualisierte Kantonale Statistikprogramm 2022 genehmigt. Es dient dem Regierungsrat seit Inkrafttreten des Statistikgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen als Steuerungsinstrument für die kantonale öffentliche Statistik und trägt zur Transparenz bei. (Auskunft: Madeleine Imhof, Leiterin Statistisches Amt, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 87 25)
  • die per 2021 eingeführten Normkostenwerte in der Behindertenhilfe für das Jahr 2022 bestätigt sowie unter Berücksichtigung der prognostizierten Teuerung auch als Zielwerte für 2023 festgelegt. Mit Inkrafttreten des Behindertenhilfegesetzes am 1. Januar 2017 wechselte die Behindertenhilfe zur bedarfsbasierten, normkostendeckenden Leistungsfinanzierung. (Auskunft: Christoph Fenner, Abteilung Behindertenhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • das Gesundheitsdepartement ermächtigt, den Pflegeheim-Rahmenvertrag für die Jahre 2022 bis 2025 zwischen dem Kanton Basel-Stadt und CURAVIVA Basel-Stadt zu unterzeichnen. Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Trägerschaften der basel-städtischen Pflegeheime. Die Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt wurde entsprechend angepasst. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • Betriebsbeiträge an die Sehbehindertenhilfe Basel AG für die Jahre 2022 und 2023 in der Höhe von jährlich 75ʹ000 Fr. (insgesamt 150ʹ000 Fr.) genehmigt. Damit wird gewährleistet, dass Beratungs- und Rehabilitationsleistungen für sehbehinderte Menschen im AHV-Alter auch künftig in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. (Auskunft: Amélie Pilgram, Leiterin Geschäftsstelle Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 46 86)
  • beschlossen, dass auch vor der Fasnacht 2022 sieben Wochen und damit vom 15. Januar bis 4. März 2022 bewilligungsfrei fasnächtliche Marschübungen in Teilen der Lange Erlen durchgeführt werden dürfen. Da die Cliquen und Guggen-Musiken mit Blick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr nicht in engen Kellern üben sollten, besteht ein grosser Bedarf nach zusätzlichen Marschübungen im Freien. Die Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt wurde entsprechend temporär angepasst. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Anliegen, eine neue Interkantonale Spitalschulvereinbarung zu formulieren, unterstützt. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen neuen EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache Stellung genommen. Der Regierungsrat erachtet die Kontrolle der Aussengrenzen des Schengen-Raums und gegebenenfalls auch Rückführungen als richtig, erwartet vom Bund aber, dass er sich weiterhin für die ausnahmslose Einhaltung der Grundrechte bei allen Einsätzen von Frontex einsetzt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • 47 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 4 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • die vorgeschlagenen Kandidierenden als Richterin oder Richter am Arbeitsgericht als gewählt erklärt. Bis auf eine einzige fehlende Kandidatur lagen gleich viele Wahlvorschläge vor als Stellen zu besetzen waren. Die noch offene Stelle wird nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. Die aktuelle Amtsperiode der vom Regierungsrat gewählten Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts endet am 31. Dezember 2021.
  • als Delegierte für das Immobiliengremium der Universität Basel wiedergewählt:
    Beat Aeberhard, Kantonsbaumeister
    Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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