Neues IT-System für das Impfmanagement im Kanton Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt hat diese Woche die IT für das Impfmanagement umgestellt und verwendet nun das IT-System des Bundes. Die Umstellung hat primär organisatorische Gründe, vereinfacht für den Kanton die Prozesse und stellt Schnittstellen zum Bund sicher. Mit dem Verwenden der neuen IT ist gleichzeitig das effiziente Führen einer Warteliste möglich, was der Kanton Basel-Stadt nun neu anbietet.

Der Kanton Basel-Stadt hat diese Woche auf ein neues IT-System umgestellt. Er arbeitet nun wie die Mehrheit der Kantone mit dem System des Bundes „OneDoc“ und der Software „Soignez-moi“ für die Registrierung von Personen, die sich impfen lassen möchten. Die Registrierung ist nun vollständig elektronisch möglich. Die Datenschutz-Richtlinien des Kantons Basel-Stadt werden dabei eingehalten. Die Umstellung auf die IT-Systeme des Bundes bringt verschiedene Vorteile mit sich, da die Systeme spezifisch für die Covid-19-Impfkampagne in der Schweiz angepasst wurden und vom Bund regelmässig aktualisiert werden. Zudem bieten die Systeme eine Schnittstelle zur Datenübertragung an das obligatorische Impfmonitoring des Bundes (Reporting) sowie an das freiwillige Impfbüchlein mycovidvac, in welchem die Covid-19-Impfung elektronisch erfasst werden kann. Die Daten werden dabei in anonymisierter Form übertragen.

Die Umstellung auf die IT-Software des Bundes hat zur Folge, dass nun auch im Kanton Basel-Stadt eine Warteliste eingeführt wird. Ab morgen Freitag, 19. Februar 2021, 9 Uhr, können sich die derzeit impfberechtigten Personen für die Covid-19-Impfung im Corona-Impfzentrum in der Messe anmelden und in eine Warteliste eintragen lassen. Impfberechtigt sind einerseits Personen unter 75 Jahren mit höchstem Risiko. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung der Erkrankung gemäss den Kriterien der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF sowie Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Andererseits sind nach wie vor Personen, welche 75 Jahre alt und älter sind, impfberechtigt (Jahrgänge 1946 und älter, Wohnsitz in Basel). Personen in Alters- und Pflegeheimen, welche noch nicht geimpft sind, sind gebeten, sich nicht über dieses System anzumelden. Sie werden mit mobilen Equipen im jeweiligen Pflegeheim geimpft.

Aufgrund der aktuellen Lieferschwierigkeiten der Impfstoffhersteller wird es jedoch noch einige Zeit dauern, bis die Personen auf der Warteliste einen Impftermin erhalten. Derzeit rechnet das Gesundheitsdepartement damit, dass diese Personen nicht vor April geimpft werden können. Die Zulassung weiterer Impfstoffe sowie zusätzliche Lieferungen von bereits zugelassenen Impfstoffen könnten den Prozess beschleunigen. Auf der Warteliste eingetragene Personen werden via SMS für einen Impftermin aufgeboten. Eine Verschiebung dieses Impftermins ist nicht möglich. In einem solchen Fall müsste sich die Person neu anmelden.

Mit Stand gestern Mittwoch, 17. Februar 2021, wurden im Kanton Basel-Stadt 19'883 Impfungen verabreicht. Gestern wurden 221 Impfungen in drei weiteren Pflegeheimen verabreicht. 44 Personen haben ihre Erstimpfung erhalten, 177 bereits die Zweitimpfung. Insgesamt sind im Kanton Basel-Stadt 8'263 Personen komplett mit einer Erst- und einer Zweitimpfung geimpft.

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