Neues kantonales Gleichstellungsgesetz geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat legt einen Entwurf für eine Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes vor. Mit dem neuen Gesetz will er Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung bekämpfen und Gleichstellung für alle Menschen und in allen Lebensbereichen umsetzen. Damit ist Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton, der seinen Gleichstellungsauftrag explizit erweitert. Die Vernehmlassung endet am 17. November 2021.

Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der sexuellen Orientierung sind immer noch Teil unseres Alltags. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diese Diskriminierungen sichtbar zu machen und zu bekämpfen. Dem kantonalen Gleichstellungsauftrag kommt dabei eine wichtige Rolle zu, weshalb der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt im Februar 2020 vom Grossen Rat beauftragt wurde, die gesetzliche Grundlage für die Erweiterung dieses Auftrags im Kanton Basel-Stadt zu legen. Bisher hat sich der Auftrag explizit auf «Frauen» und «Männer» bezogen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf will der Regierungsrat den Auftrag auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans und inter Menschen (LGBTI) erweitern.

Basel-Stadt als Pionier-Kanton

Im internationalen sowie nationalen Recht ist der Schutz der Gleichstellung von LGBTI-Menschen nicht explizit geregelt. Mit der Gesetzesrevision ist Basel-Stadt somit der erste Deutschschweizer Kanton, der die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen explizit erweitert und Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung im Gleichstellungsgesetz verbietet. Eine entscheidende Änderung gibt es auch hinsichtlich des Verständnisses der Geschlechter: Das Gesetz geht von einem inklusiven Geschlechterbegriff aus, der Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck umfasst. Die Binarität Mann/Frau wird somit aufgelöst und die Vielfalt der Geschlechter und der sexuellen Orientierungen anerkannt.

Ausbau des Beratungsangebots für Betroffene

Ein wichtiges Element für die tatsächliche Gleichstellung sind niederschwellige Beratungsangebote für Menschen, die von Diskriminierungen betroffen sind. Deshalb besteht ein weiteres Ziel der Totalrevision des Gesetzes darin, das Beratungsangebot insbesondere für LGBTI-Menschen in der Region Basel zu fördern. Es soll ein Angebotsnetzwerk aufgebaut werden, das hilft, die Situation der Betroffenen zu verbessern und das in der Bewältigung des Alltags konkrete Unterstützung leisten kann. Die Verwaltung setzt hier auf eine intensive Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um deren spezifisches Know-how bei der Entwicklung und Förderung relevanter Angebote zu nutzen.

Gleichstellung als Aufgabe in allen Departementen

Der Regierungsrat sieht im Bereich Gleichstellung in allen Politikbereichen und Departementen Handlungsbedarf. Mit der Implementierung des neuen Gleichstellungsgesetzes will der Kanton Basel-Stadt die Gleichstellungspolitik wirksam vorantreiben. Um dies umzusetzen, wird der Regierungsrat periodisch inhaltliche Schwerpunkte zur Umsetzung der Gleichstellung aller Menschen festlegen. Neben ihren bestehenden Aufgaben wird die Abteilung Gleichstellung für die Gesamtkoordination der einzelnen Massnahmen der Departemente zuständig sein.

Die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes dauert vom 18. August 2021 bis zum 17. November 2021. Im Anschluss wird die Vorlage bereinigt und dem Grossen Rat vorgelegt.

Hier geht’s zur Vernehmlassung:

https://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html

 

Hinweise:

Die Abteilung für Gleichstellung lädt am Mittwoch, 8. September um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung, an dem die Grundzüge des Gesetzesentwurfes erläutert werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung auf: www.gleichstellung.bs.ch.

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