Roche-Bauten 21, 29 und 67 kommen unter Denkmalschutz

Die Kantonale Denkmalpflege und Roche haben sich einvernehmlich auf den Schutz von historisch und architektonisch wertvollen Bauten auf dem Roche-Areal geeinigt. Das Verwaltungsgebäude von Rudolf Salvisberg (Bau 21), Salvisbergs Produktionsgebäude (Bau 29) und das „Personalhaus“ von Roland Rohn (Bau 67) werden mit Schutzverträgen ins Denkmalverzeichnis eingetragen. Beim Betriebsgebäude von Rudolf Salvisberg (Bau 27) und beim Bürohochhaus von Roland Rohn (Bau 52) ist hingegen die Schutzfähigkeit nicht gegeben. Sie werden mit dem Einverständnis des Denkmalrats aus dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen.

Roche will sein Südareal weiterentwickeln und plant, die Laborgebäude an der Solitudepromenade durch eine grosszügige Grün- und Freifläche mit einem Empfangsgebäude sowie einem Bürohochhaus zu ersetzen. Auf Antrag des Denkmalrates zur Unterschutzstellung der inventarisierten Roche-Bauten 21, 27 und 52 haben die Kantonale Denkmalpflege und Roche die Schutzfähigkeit dieser Bauten vertieft geprüft. Der einjährige Prozess wurde von einem Bundesexperten sowie weiteren Fachleuten begleitet. Ausserdem wurde im Laufe des Prozesses der Betrachtungswinkel auf alle Bauten auf dem Rocheareal ausgedehnt, die im Inventar schützenswerter Bauten sind. Die Abklärungen haben ergeben, dass das Verwaltungsgebäude (Bau 21) und das Produktionsgebäude (Bau 29), beides Bauten des Architekten Rudolf Salvisberg, sowie das Personalhaus mit Personalrestaurant und Hallenbad von Roland Rohn (Bau 67) in einem hervorragenden Erhaltungszustand sind und mit Schutzverträgen ins Denkmalverzeichnis aufgenommen werden sollen.

Im Laufe des Prüfungsverfahrens zeigte sich auch, dass für das Betriebsgebäude Bau 27 von Rudolf Salvisberg am Solitudepark und für das Bürohochaus Bau 52 von Roland Rohn an der Grenzacherstrasse  die Schutzfähigkeit nicht gegeben ist. Beide werden deshalb aus dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen. War die Denkmalpflege zu Beginn des Verfahrens noch fest davon überzeugt, dass die Schutzfähigkeit der Bauten 27 und 52 nachgewiesen werden könne, hat sich während der vertieften Prüfung ein anderes Bild gezeigt: „Es wären aus bautechnischen Gründen und wegen Altlasten massive Eingriffe in die Statik nötig, Fassaden und Innenausstattung müssten komplett erneuert werden, um die Bauten an die heutigen Anforderungen anzupassen und weiterhin nutzen zu können. Nur die Betonkerne könnten erhalten werden. Fassaden und Ausstattung müssten komplett rekonstruiert werden. Das wäre zwar machbar, aber es ist unverhältnismässig, Originalsubstanz nur mit den Betonkernen zu erhalten. Das ursprüngliche Erscheinungsbild wäre kaum mehr wiederherzustellen“, so Daniel Schneller, Leiter Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt.

Aufgrund der Ergebnisse der vertieften Prüfung hat die Denkmalpflege beim Denkmalrat den Antrag gestellt, den Abschluss von Schutzverträgen für die Bauten 21, 29 und 67 zu befürworten und auf die Unterschutzstellung der Bauten 27 und 52 zu verzichten und diese aus dem Inventar zu entlassen. Diesem Antrag hat der Denkmalrat zugestimmt. Damit konnte eine ausgewogene und umsetzbare Einigung über den Schutz von historisch und architektonisch wertvollen Bauten auf dem Roche-Areal gefunden werden und wichtige Zeugen der Industrie- und Architekturgeschichte bleiben erhalten. In einem nächsten Schritt wird die Kantonale Denkmalpflege die drei Unterschutzstellungsverträge ausarbeiten und das Bau- und Verkehrsdepartement wird zusammen mit Roche einen Bebauungsplan für das Roche-Südareal ausarbeiten.

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