Anpassung bei der Lärmbeurteilung ermöglicht zusätzliche Veranstaltungen und Konzerte

Das revidierte Übertretungsstrafgesetz brachte in Basel-Stadt eine Verkürzung der Nachtruhe von 22.00 auf 23.00 Uhr. Zudem hat der Grosse Rat den Lärmempfindlichkeitsstufenplan Innenstadt angepasst und dabei einige Zonen im Kleinbasel aufgestuft. Beide Entscheide haben Auswirkungen auf den Lärmschutz. Entsprechend wird das kantonale Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen (BIV) angepasst. Dies ermöglicht in Zukunft zusätzliche Konzerte und Veranstaltungen im Freien.

Mit dem neuen kantonalen Übertretungsstrafgesetz wurde u.a. die offizielle Nachtruhe um eine Stunde gekürzt. Sie gilt seit 1. Juli 2020 von Montag bis Samstag ab 23:00 Uhr (früher 22:00 Uhr) bis 07:00 Uhr. Die ganztägige Ruhezeit an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen wurde beibehalten. Von der verkürzten Nachtruhe werden Veranstaltungen profitieren, die vor 23:00 Uhr stattfinden. Dies geschieht im Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen (BIV) rein rechnerisch, indem die Dichte der Anwohnerinnen und Anwohner in den Stunden von 18:00 bis 23:00 Uhr geringer gewichtet wird. Damit werden vor 23.00 Uhr zusätzliche Veranstaltungen möglich sein.

Die vom Grossen Rat im Mai 2021 beschlossene Aufstufung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans (LESP) Innenstadt hat ebenfalls Auswirkungen auf den Lärmschutz, da die Empfindlichkeitsstufe (ES) das Lärmkontingent direkt beeinflusst. Von dieser Änderung betroffen sind der Untere und Obere Rheinweg sowie der Theodorskirchplatz. Aufgrund der Aufstufung von der ES II in die ES III sind dort künftig deutlich mehr Veranstaltungen möglich als bisher. Für alle anderen Veranstaltungsplätze in der Innenstadt hat sich die Empfindlichkeitsstufe nicht geändert.

Die Anpassungen im kantonalen Beurteilungsinstruments für schallintensive Veranstaltungen (BIV) gelten ab sofort.

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